Frenkendörfer Strassenanstösser müssen ihre Pflanzen stutzen
Wie die Gemeinde Frenkendorf berichtet, fordert sie die Einwohner auf, ihre Bäume und Sträucher entlang der Wege und Strassen grosszügig zurückzuschneiden.

Hecken, Sträucher und Bäume können die Benützbarkeit von Strassen, Trottoirs und Wegen beeinträchtigen und die Übersicht in gefährlicher Weise behindern – vor allem bei Strassenverzweigungen sowie Ein- und Ausfahrten.
Überwachsende und herunterhängende Pflanzen sind ein Ärgernis, insbesondere für Fussgänger.
Zudem lässt sich mit der Strassenreinigungsmaschine nur dann die ganze Verkehrsfläche reinigen, wenn keine Hindernisse im Wege stehen und weder Hecken noch Sträucher über die Eigentumsgrenze ragen.
Tiefhängende Äste zurückschneiden
Insbesondere tief hängende Äste können auch zu Schäden an Fahrzeugen führen, die unangenehme Schadenersatzforderungen zur Folge haben.
Äste dürfen die Fahrbahn erst in 4,5 Metern Höhe und Trottoirs in drei Metern Höhe überragen.
Sträucher dürfen nicht in das Strassenprofil ragen. So bestimmt es das Reglement über das Strassenwesen der Gemeinde Frenkendorf.
Pflanzen dürfen Strassenschilder und -laternen nicht bedecken
Im Weiteren darf die Strassenbeleuchtung nicht beeinträchtigt werden und Strassenschilder müssen sichtbar bleiben.
Die Gartenbesitzer, die Hauswarte sowie alle Bewirtschafter werden ersucht, die Hecken, Sträucher und Bäume entlang der Strassen, Trottoirs und Fusswege grosszügig zurückzuschneiden.
Es empfiehlt sich, das Material zu häckseln und zu Kompost zu verarbeiten.