Anordnung der Ersatzwahl für ein Mitglied der Schulpflege für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022
Mit Beschluss vom 5. April 2019 stimmte der Bezirksrat Horgen dem Entlassungsgesuch von Dominique Ulrich als Mitglied der Schulpflege per 31. März 2019 zu.

Der Bezirksrat Horgen forderte den Gemeinderat auf, für die Besetzung der Vakanz besorgt zu sein. Bei Ersatzwahlen ist in den §§ 49 – 55 des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte geregelt, dass die anordnende Behörde den Stimmberechtigten durch amtliche Veröffentlichung eine Frist von 40 Tagen ansetzt, um ihre Wahlvorschläge einzureichen.
Wahlvorschläge sind dem Gemeinderat bis spätestens 11. Juni 2019 einzureichen und müssen von mindestens 15 Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichneten müssen eigenhändig mit Namen und Vornamen unterschreiben, beizufügen sind das Geburtsjahr und die Adresse (Ort, Strasse und Hausnummer). Die Kandidatin bzw. der Kandidat, welche(r) in Oberrieden wohnhaft sein muss, ist mit Namen, Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und genauer Adresse zu bezeichnen. Wahlvorschlagslisten können bei der Gemeinderatskanzlei unter der Telefon-Nr. 044 722 71 60 bezogen, per Mail: [email protected] bestellt oder im Internet www.oberrieden.ch heruntergeladen werden.
Alle eingereichten Vorschläge werden nach Ablauf der oben erwähnten Frist veröffentlicht. Gleichzeitig wird eine neue Frist von 7 Tagen angesetzt, innert welcher die Vorschläge zurückgezogen, aber auch neue eingereicht werden können.
Liegt nach Ablauf der Nachfrist nur ein gültiger Wahlvorschlag für diese Ersatzwahl vor, wird der Vorgeschlagene ohne Durchführung eines Wahlganges an der Urne vom Gemeinderat als gewählt erklärt (Stille Wahl im Sinne von § 45 des kantonalen Gesetzes über die Politischen Rechte).
Kommt eine Stille Wahl nicht zustande, findet am Sonntag, 1. September 2019, eine Urnenwahl statt (1. Wahlgang).