Buttwil fordert das Einsammeln von Pferdemist
Wie die Gemeinde Buttwil berichtet, sind Tierhalter verpflichtet, den Kot ihrer Tiere einzusammeln und zweckmässig zu entsorgen.

Beim Gemeinderat sind Reklamationen eingegangen, dass vermehrt «Pferdemist» in den Wohngebieten zu beklagen ist, was sehr unangenehm und ärgerlich sei kann. Gemäss § 18 des Polizeireglementes haben Tierhalter zu sorgen, dass der öffentliche und private Grund Dritter nicht durch ihre Tiere verunreinigt wird.
Sie sind verpflichtet, den Kot ihrer Tiere einzusammeln und zweckmässig zu entsorgen. Widerhandlungen gegen Vorschriften des Reglementes werden vom Gemeinderat mit Geldbusse bestraft.