Schupfart informiert über die Pferdemistentsorgung
Wie die Gemeinde Schupfart berichtet, sind Tierhalter verpflichtet, den Kot einzusammeln und zweckmässig zu beseitigen.

Es wird vermehrt festgestellt, dass auf öffentlichen sowie privaten Wegen der Pferdemist liegengelassen wird. Tierhalter haben dafür zu sorgen, dass ausserhalb besonders eingerichteter Plätze der öffentliche und fremde private Grund nicht durch die Tiere verunreinigt wird.
Sie sind verpflichtet, den Kot einzusammeln und zweckmässig zu beseitigen.