Gesetzesänderung im Steuerwesen
Ab sofort werden Mahnungen erhoben.

Die Gemeinde Schupfart informiert über die Gesetzesänderung im Bereich Finanzen. Der Grosse Rat hat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen.
Die Gesetzesänderung wurde vom Regierungsrat auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Die Gebührenerhebung erfolgt ab dem Kalenderjahr 2019.
Für sämtliche Mahnungen und Betreibungen im Steuerbereich werden neu Gebühren erhoben. Bereits die erste Mahnung für einen Steuer- und Verzugszinsausstand ist kostenpflichtig.