Aufhebung des Flurwegstatus in der Gemeinde Egg
Wie die Gemeinde Egg informiert, hat der Gemeinderat am 17. Januar 2022 den Flurwegstatus bei den Flurwegen aufgehoben.

Mit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts Nummer(GRB-Nr) 28 und 29 vom 17. Januar 2022 hat der Gemeinderat den Flurwegstatus bei den Flurwegen Nummer 18, Kategorie Nummer 380 im «Niderdorf» und Nummer 127, Kategorie Nummer 2819 «Vorderer Radrainweg» im Sinne von Artikel 115 des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes (LG) aufgehoben.
Die Aufhebung der Flurwege hat keine eigentumsrechtlichen Veränderungen zur Folge und sie bleiben im Gesamteigentum der beteiligten Anstösser.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Uster erhoben werden. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Rekursentscheide des Bezirksrats Uster sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.