Lenzburg muss die Bau- und Nutzungsordnung anpassen

Stadt Lenzburg
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Lenzburg,

Nach Einwendungen zur Bau- und Nutzungsordnung hat der Stadtrat Lenzburg einen Zusatzkredit für die Anpassungen der Vorgänge und Verfahrensschritte beantragt.

Kirchenturm in Lenzburg.
Kirchenturm in Lenzburg. - Nau.ch

Einwendungen und Änderungsanträge zu Teilen der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) erfordern voraussichtlich eine erneute öffentliche Neuauflage. Folglich sind terminliche Anpassungen der Vorgänge und Verfahrensschritte notwendig, welche einen Zusatzkredit bedingen.

Die noch nicht abschliessend beurteilten Einwendungen sowie mögliche Änderungsvorschläge der einwohnerrätlichen Spezialkommission bedingen eine Anpassung des bisherigen Fahrplans der Bau- und Nutzungsordnung. Gestützt auf diesen aktualisierten Fahrplan unterbreitet der Stadtrat dem Einwohnerrat an der Sitzung vom 3. Dezember 2021 eine Vorlage für einen Zusatzkredit von 150'000 Franken.

Eine Prüfung von einzelnen Bereichen des Entwurfs sind notwendig

Der Stadtrat geht davon aus, dass einzelne Bereiche des Entwurfs erneut durch den Kanton Aargau geprüft und im Anschluss öffentlich aufgelegt werden. Grund für diesen Schritt ist die Komplexität diverser Themen wie beispielsweise Baudenkmäler, Ringzone, ISOS, Landschafts- schutz, etc. Die öffentliche Neuauflage gewisser Teilbereiche ist – gemäss überarbeitetem Fahrplan – per Ende des kommenden Jahres vorgesehen.

Folglich wird dem Einwohnerrat die Gesamtrevision der Nutzungsplanung voraussichtlich im Herbst 2023 vorgelegt und der Regierungsrat des Kantons Aargau wird im Folgejahr darüber befinden.

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