Stille Wahlen in Meltingen

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Laufental,

Für die Wahlen vom 26. September 2021 sind während der Anmeldefrist nur vier Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet worden. Es kommt daher zur stillen Wahl.

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Abstimmung. (Symbolbild) - pixabay

Wie die Gemeinde Meltingen berichtet, mussten nach dem an den Erneuerungswahlen vom 13. Juni keine Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet worden sind, die Wahlen in die Rechnungsprüfungskommission der Einwohnergemeinde Meltingen für die Amtsperiode 2021 bis 2025 verschoben werden.

Für die Wahlen vom 26. September 2021 sind während der Anmeldefrist vier Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet worden. Die Auflage der Wahlvorschläge erfolgte von Mittwoch, 11. August 2021 bis Freitag, 13. August 2021. Während der Auflage- und Bereinigungsfrist hat eine Kandidatin ihre Kandidatur zurückgezogen.

Nach Majorzwahlverfahren vorzunehmende Erneuerungswahl

Für die nach Majorzwahlverfahren vorzunehmende Erneuerungswahl sind somit nach Rückzug nicht mehr Kandidaten und Kandidatinnen angemeldet worden, als Sitze zu vergeben sind. § 19 Abs. 2 der Gemeindeordnung besagt, dass wenn nicht mehr Kandidaten oder Kandidatinnen vorgeschlagen werden als Ämter zu besetzen sind, gelten diese sowohl bei Proporz- wie bei allen Majorzwahlen als in stiller Wahl gewählt.

Die Vorgeschlagenen gelten somit als in stiller Wahl gewählt. Der angesetzte Wahlgang vom 26. September 2021 findet nicht statt (§§ 70 Absatz 2 und 71 GpR).

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