Schöftland: Vereinsbeiträge für ausserschulische Jugendarbeit

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Wie die Gemeinde Schöftland mitteilt, wird auch dieses Jahr für ausserschulische Jugendarbeit ein Beitrag für jedes aktive Jugendmitglied bis 18 Jahre vergeben.

Dorfstrasse in der Gemeinde Schöftland.
Dorfstrasse in der Gemeinde Schöftland. - Nau.ch / Simone Imhof

Die Ortsbürgergemeinde Schöftland leistet auch im Jahre 2022 an die einheimischen Vereine für ihre ausserschulische Jugendarbeit einen jährlichen Beitrag für jedes aktive Jugendmitglied bis 18 Jahre.

Den Jugendmitgliedern gleichgestellt werden deren erwachsenen BetreuerInnen, wobei pro sieben Jugendmitglieder im Maximum eine Person hinzugerechnet werden kann. Der genaue Wortlaut des Reglementes über die Ausrichtung dieser Beiträge kann auf der Webseite der Gemeinde Schöftland eingesehen werden.

Die Gesuchsunterlagen der Vereine sind bis spätestens am 30. April 2022 (Poststempel) der Betriebskommission der Ortsbürgergemeinde, Bahnhofstrasse 5, Postfach 35, 5040 Schöftland, einzureichen. Später eingereichte Gesuche werden nicht mehr behandelt.

Im Detail wird auf die Ausführungen im Anhang und vor allem im dazugehörigen Reglement ersichtlich. Da das besagte Reglement per 1. Januar 2022 diverse Anpassungen erfahren hat, werden die bezugsberechtigten Vereine gebeten, dieses vor der Eingabe er Gesuchsunterlagen und der dazugehörigen Beilagen genau zu studieren respektive die Antragsstellung an die neusten Bestimmungen anzupassen.

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