Erlass von temporären Wildruhezonen in Ilanz/Glion

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Wie die Gemeinde Ilanz/Glion berichtet, hat die Geschäftsleitung der Gemeinde von 15. Februar bis 31. März 2022 temporäre Wildruhezonen erlassen.

Gemeindehaus von Ilanz.
Gemeindehaus von Ilanz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die Geschäftsleitung der Gemeinde Ilanz/Glion hat an der Sitzung vom 31. Januar 2022 beschlossen, auf dem Gemeindegebiet zwei temporäre Wildruhezonen zu erlassen.

1. Temporäre Wildruhezone in Schnaus/Tischinas (Haulta – Acla – Mun).

In der Zeit vom 15. Februar bis zum 31. März 2022 gilt ein generelles Fahr- und Betretungsverbot.

Von diesem Verbot ausgenommen sind Amtspersonen, die ihrer Tätigkeit nachgehen, Forstarbeiten sowie begründete landwirtschaftliche Arbeiten. Hunde sind an der Leine zu führen. Der Wanderweg darf von 8 bis 18 Uhr begangen werden.

2. Temporäre Wildruhezone in Sitgets – Salens (Nachtverbot)

In der Zeit vom 15. Februar bis zum 31. März 2022 gilt ein generelles Fahr- und Betretungsverbot in der Nacht von 19 bis 7 Uhr. Ausgenommen von diesem Verbot sind Amtspersonen, die Ihrer Tätigkeit nachgehen.

Weitere Informationen zu temporären Wildruhezonen sind auf der Webseite der Gemeinde Ilanz/Glion zu finden.

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