Revision Personal- und Entschädigungsverordnung in Horgen
Wie die Gemeinde berichtet, ist mit der geplanten Revision eine Trennung zwischen der Personal- und Entschädigungsverordnung das Ziel.

Eine erste Sitzung der entsprechenden Arbeitsgruppen gab den Startschuss zur Revision der Personalverordnung (PVO) sowie der Entschädigungsverordnung (EVO) der Gemeinde Horgen.
Die Anpassung der Verordnungen ist eine Zielsetzung der Legislatur 2022 bis 2026.
Trennung zwischen einer PVO und EVO geplant
Das Hauptziel besteht darin, die Trennung zwischen einer PVO und einer EVO vorzunehmen, welche die Entschädigung der Behördenmitglieder regelt.
Zurzeit sind diese Inhalte nicht getrennt und finden sich in der aktuell gültigen PVO. Die PVO soll auf neues Recht aktualisiert werden.
Gleiches gilt für die zu erlassenden Ausführungsbestimmungen, bei welchen insbesondere der Bereich Bildung nachvollziehbarer abgebildet werden soll.
Keine Anpassung der Höhe der Behördenentschädigung
Eine Anpassung der Höhe der Behördenentschädigung ist derzeit nicht vorgesehen. Eine Standortbestimmung erfolgt nach ersten Erfahrungen in der laufenden Legislatur.
Die Vorlage der neuen PVO und EVO ist voraussichtlich für die Gemeindeversammlung im Juni 2024 vorgesehen.