Statthalter weist Beschwerde gegen Abstimmung in Herzogenbuchsee ab
Der Oberaargauer Regierungsstatthalter Marc Häusler hat die Beschwerde eines Stimmbürgers gegen eine Urnenabstimmung in Herzogenbuchsee abgewiesen. Laut Häusler hat der Gemeinderat nicht einseitig informiert.

Die Stimmberechtigten entschieden am 20. Dezember 2020 über mehrere Vorlagen. Sie stimmten allen Geschäften zu. Der Beschwerdeführer hatte sich an der Abstimmungsbotschaft gestört.
Statthalter Häusler sieht es anders: Als der Gemeinderat die Botschaft verfasst habe, sei nicht erkennbar gewesen, dass sich eine organisierte Gegnerschaft gegen die Vorlagen stellte.
Die Stimmberechtigten hätten sich jederzeit auf andere Weise über die Geschäfte informieren können, schreibt Häusler. Die freie Willensbildung des Souveräns sei demnach nicht gefährdet gewesen. Der Beschwerdeführer kann den Entscheid weiterziehen.
Die Vorlagen - darunter das Budget 2021 und das neue Wahlreglement - hätten eigentlich an einer Gemeindeversammlung zur Sprache kommen sollen. Mitten in der zweiten Corona-Welle machte der Gemeinderat aber von der Möglichkeit Gebrauch, anstelle einer Gemeindeversammlung eine Urnenabstimmung anzusetzen.