Mettauertal: Verkehrsbeschränkung Eichwald, Strasse Etzgen

Wie die Gemeinde Mettauertal mitteilt, wird ein Verbot für Motorwagen und Motorfahrräder im Eichwald, Strasse Etzgen, ab dem Abschnitt Parzelle 1444 verfügt.

Das Verwaltungszentrum Mettauertal. - Nau.ch / Simone Imhof

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 wird eine Verkehrsbeschränkung verfügt.

Im Eichwald, Strasse Etzgen, ab dem Abschnitt von Parzelle 1444 bis ehemaliges Schützenhaus Etzgen in beide Richtungen, tritt ein Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder in Kraft.

Land- und Forst­wirtschaft sowie Fahrzeuge mit Ausnahmebewilligung sind gestattet.

Einwendungen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 7. Oktober 2022 bis 7. November 2022 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einwendung muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.