Kanton Thurgau plant Entschädigungen für Medikamentenversuche
Der Kanton Thurgau will Betroffene von Medikamentenversuchen in der Klinik Münsterlingen zwischen 1940 und 1980 entschädigen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Thurgau will Betroffene von Medikamentenversuchen entschädigen.
- Diese betreffen die Versuche in der Klinik Münsterlingen zwischen 1940 und 1980.
- Gerechnet wird mit maximal 500 Gesuchen um Entschädigungen von je 25'000 Franken.
Der Thurgauer Grosse Rat hat am Mittwoch Entschädigungen für Betroffene von Medikamentenversuchen in der Psychiatrischen Klinik Münsterlingen zwischen 1940 und 1980 beschlossen. Der Kanton nimmt damit eine Pionierrolle ein.
Entschädigungen für die Opfer der Medikamentenversuche waren im Kanton Thurgau schon früher ein Thema. Der Regierungsrat wollte aber auf eine schweizweite Regelung warten.
SP und Grünen verlangten nun in einer Motion, der Thurgau solle vorangehen, beim Bund sei keine Entschädigungsregelung in Sicht. Die betroffenen Menschen hätten teilweise bereits ein hohes Alter erreicht. Rasches Handeln sei gefragt.
Der Regierungsrat zeigte sich bereit, bei der finanziellen Wiedergutmachung «eine Pionierrolle in der Schweiz» einzunehmen. Die Vorlage wurde vom Grossen Rat mit 66 gegen 42 Stimmen bei 9 Enthaltungen angenommen.
Gerechnet wird mit maximal 500 Gesuchen um Entschädigungen von je 25'000 Franken. Auch die Pharmaindustrie solle Mittel beisteuern, hiess es im Parlament.