Die Gemeinde informiert
Der Gemeinderat informiert über die anstehenden Ersatzwahlen.

Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats sowie des Vizeammanns für den Rest der Amtsperiode 2018/2021; 1. Wahlgang vom 20. Oktober 2019, Anmeldeverfahren
Vizeammann Thomas Erismann tritt aufgrund Wegzug aus der Gemeinde per 31.08.2019 aus dem Gemeinderat aus. Die Gemeindeabteilung hat die Ersatzwahlen auf den 20. Oktober 2019 festgelegt. Der Gemeinderat dankt Thomas Erismann für seinen zuverlässigen Einsatz zugunsten der Bevölkerung von Fahrwangen. Die gebührende Verabschiedung findet an der Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2019 statt.
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang müssen mit sämtlichen formellen Erfordernissen spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis spätestens Freitag, 6. September 2019, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Fahrwangen eingereicht werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschläge) berücksichtigt werden, welches zusammen mit den Wahlzetteln den Stimmberechtigten zugestellt wird.
Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben.
Die erforderlichen Formulare können auf der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Gemeindehomepage heruntergeladen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang der Gemeinderats-Ersatzwahl alle in der Gemeinde wahlfähigen Personen als Kandidatinnen oder Kandidaten gültige Stimmen erhalten können (§ 30 Abs. 1 GPR). Als Vizeammann kann eine Person jedoch nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig die Stimme als Gemeinderat erhält oder bereits Mitglied der Behörde ist (§ 27a Abs. 2 GPR).
Eine stille Wahl ist bei Gemeinderatswahlen im 1. Wahlgang nicht möglich, weshalb die Urnenwahl am 20. Oktober 2019 in jedem Fall stattfinden wird.
Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2018/2021; 1. Wahlgang vom 20. Oktober 2019, Anmeldeverfahren
Gabriela Burger tritt aufgrund Wegzug aus der Gemeinde per 30.06.2019 aus der Schulpflege aus. Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl auf den 20. Oktober 2019 festgelegt. Der Gemeinderat dankt Gabriela Burger für ihren Einsatz.
Der Wahlvorschlag für Kandidaturen muss mit sämtlichen formellen Erfordernissen spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis spätestens Freitag, 6. September 2019, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Fahrwangen eingereicht werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird.
Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben.
Die erforderlichen Formulare können auf der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Gemeindehomepage heruntergeladen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).