Fislisbach: Restkosten für Sonderschulen, Heime und Werkstätten
Die Gemeinde Fislisbach und der Kanton tragen die Restkosten für Sonderschulungen, Heime und Werkstätten gemeinsam.

Gemäss Betreuungsgesetz tragen der Kanton und die Gemeinden die Restkosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten gemeinsam. Der Kantonsanteil beträgt 60 % und der Gemeindeanteil 40 %. Die Umlage auf die Gemeinden erfolgt nach Massgabe ihrer Einwohnerzahl.
Das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS), Aarau, hat der Gemeinde Fislisbach im April 2020 den provisorischen Kostenanteil für die Restkostenfinanzierung der Sonderschulen, Heime und Werkstätten des Beitragsjahres 2020 mit CHF 1'331’300 oder CHF 239/Einwohner zuhanden des Gemeindebudgets 2021 mitgeteilt.
Definitive Abrechnung des BKS
Die definitive Abrechnung des BKS beträgt nun CHF 1'299'708 oder CHF 233/Einwohner (Berechnungsgrundlage: Einwohnerbestand von 5’578 per 31.12.20). Für das Beitragsjahr 2019 hatte die Gemeinde Fislisbach einen Gemeindebeitrag von CHF 1'255'878 zu leisten.
Das BKS hat der Gemeinde Fislisbach für das Beitragsjahr 2021 einen prov. Gemeindebeitrag von CHF 1'342'510 oder CHF 240/Einwohner zuhanden des Budgets 2022 angekündigt.