Binningen erinnert an die Erneuerung der Parkkarten

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Region Binningen,

Wie die Gemeinde Binningen mitteilt, müssen Parkkarten bis am 1. Januar 2023 bezahlt werden, damit sie ab dem neuen Jahr gültig sind.

Schloss Binningen, ursprünglich als Weiherschloss ausgelegt, Gewässer wurde 1772 zugeschüttet; Im Bild: Balik-Haus, heute Bürgerhaus.
Schloss Binningen, ursprünglich als Weiherschloss ausgelegt, Gewässer wurde 1772 zugeschüttet; Im Bild: Balik-Haus, heute Bürgerhaus. - Nau.ch / Werner Rolli

Mitte November 2022 wurden in Binningen die Rechnungen für die Anwohner- und Firmenparkkarten 2023 versendet.

Die Zahlungseingänge müssen bis am 1. Januar 2023 verarbeitet sein, damit die Karte ab dem neuen Jahr gültig ist.

Sollte man die Zahlung erst später tätigen, ist die Karte erst ab Zahlungseingang gültig.

Wer ab dem Jahr 2023 keine Parkkarte mehr wünscht, kann die Rechnung vernichten und die Karte verliert ohne eine Zahlung ihre Gültigkeit.

Spezialbewilligungen sind jährlich neu zu beantragen

Wer eine Spezialbewilligung hat wie beispielsweise Wochenaufenthalt, Carsharing et cetera, muss die Karte jedes Jahr neu beantragen.

Dies kann man ab sofort online oder bei der Gemeindeverwaltung am Schalter erledigen.

Die dazu notwendigen Unterlagen (Antragsformular, Bestätigung Carsharing/Arbeitgeber, Fahrzeugausweis, Haushaltsbescheinigung et cetera) müssen wie beim Erstbezug eingereicht respektive abgegeben werden.

Welche Unterlagen genau benötigt werden, kann man auf der Gemeindewebseite nachlesen.

Die Pendlerparkkarte 2023 ist neu zu beantragen

Die Pendlerparkkarten müssen jährlich neu beantragt werden. Dies kann man ebenfalls online oder am Schalter der Gemeindeverwaltung erledigen.

Die Unterlagen müssen wie beim Erstbezug eingereicht respektive abgegeben werden.

Dazu gehören das Antragsformular, aktuelle Arbeitgeberbescheinigung, Fahrzeugausweis und die Haushaltsbescheinigung.

Die Karte ist erst nach Zahlungseingang gültig

Die Zahlungseingänge müssen bis am 1. Januar 2023 verarbeitet sein, damit die Karte ab dem neuen Jahr gültig ist.

Sollte man die Zahlung erst später tätigen, ist die Karte erst ab Zahlungseingang gültig.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Migros
129 Interaktionen
Hilferuf von Mutter
a
128 Interaktionen
«Abartig»

MEHR BINNINGEN

Kantonspolizei Basel-Landschaft.
2 Interaktionen
Binningen BL
Gemeinderat.
Gemeinde

MEHR AUS BASELLAND

Laufen
Anwil BL
Anwil BL
Coronavirus - Wandern
1 Interaktionen
Liestal