Binningen erinnert an die Erneuerung der Parkkarten
Wie die Gemeinde Binningen mitteilt, müssen Parkkarten bis am 1. Januar 2023 bezahlt werden, damit sie ab dem neuen Jahr gültig sind.

Mitte November 2022 wurden in Binningen die Rechnungen für die Anwohner- und Firmenparkkarten 2023 versendet.
Die Zahlungseingänge müssen bis am 1. Januar 2023 verarbeitet sein, damit die Karte ab dem neuen Jahr gültig ist.
Sollte man die Zahlung erst später tätigen, ist die Karte erst ab Zahlungseingang gültig.
Wer ab dem Jahr 2023 keine Parkkarte mehr wünscht, kann die Rechnung vernichten und die Karte verliert ohne eine Zahlung ihre Gültigkeit.
Spezialbewilligungen sind jährlich neu zu beantragen
Wer eine Spezialbewilligung hat wie beispielsweise Wochenaufenthalt, Carsharing et cetera, muss die Karte jedes Jahr neu beantragen.
Dies kann man ab sofort online oder bei der Gemeindeverwaltung am Schalter erledigen.
Die dazu notwendigen Unterlagen (Antragsformular, Bestätigung Carsharing/Arbeitgeber, Fahrzeugausweis, Haushaltsbescheinigung et cetera) müssen wie beim Erstbezug eingereicht respektive abgegeben werden.
Welche Unterlagen genau benötigt werden, kann man auf der Gemeindewebseite nachlesen.
Die Pendlerparkkarte 2023 ist neu zu beantragen
Die Pendlerparkkarten müssen jährlich neu beantragt werden. Dies kann man ebenfalls online oder am Schalter der Gemeindeverwaltung erledigen.
Die Unterlagen müssen wie beim Erstbezug eingereicht respektive abgegeben werden.
Dazu gehören das Antragsformular, aktuelle Arbeitgeberbescheinigung, Fahrzeugausweis und die Haushaltsbescheinigung.
Die Karte ist erst nach Zahlungseingang gültig
Die Zahlungseingänge müssen bis am 1. Januar 2023 verarbeitet sein, damit die Karte ab dem neuen Jahr gültig ist.
Sollte man die Zahlung erst später tätigen, ist die Karte erst ab Zahlungseingang gültig.