Wahl der Arbeitgebervertretung in das paritätische Organ

Der Bundesrat
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Bern,

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. April 2019 sechs Mitglieder in das paritätische Organ des Vorsorgewerks Bund (POB) gewählt.

Wahlurne (Symbolbild)
Wahlurne (Symbolbild) - dpa

Das paritätische Organ des Vorsorgewerks Bund setzt sich zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmenden und der Arbeitgeber zusammen. Die Hauptaufgabe des paritätischen Organs des Vorsorgewerks Bund (POB) besteht darin, Änderungen im Anschluss­vertrag und insbesondere im Vorsorgereglement zu beschliessen. Im Weiteren legt das POB den Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben fest, entscheidet über die Verwendung von allfälligen Überschüssen, führt bei Bedarf Teilliquidationen durch und im Falle einer Unterdeckung prüft das POB, ob allfällige Sanierungsmassnahmen durchgeführt werden müssen.

Die Arbeitnehmervertretung wurde am 6. März 2019 durch die Delegiertenversammlung PUBLICA gewählt. Die Wahl der Arbeitgebervertretung liegt in der Kompetenz des Bundes­rates. Er hat heute folgende Personen gewählt:

Badrutt, Gian Andrea, Fürsprecher, Stellvertretender Direktor der Direktion für Ressourcen EDA

Sägesser, Therese, Kauffrau HKG, Leiterin Human Resources und Finanzen Parlamentsdienste

Schmutz, Thomas, Betriebsökonom HWV, Executive MBA, Stellvertretender Direktor EPA

Siegenthaler, Marc, Betriebsökonom FH, Executive MBA, Stellvertretender Generalsekretär VBS

Steffen Scheidl, Bettina, Juristin, Fachbereich Rechtsetzungsbegleitung BJ

Zentner Alain, Dipl. Betriebsökonom FH, Master of Advanced Studies in Controlling, Leiter Finanzen, Personal und Controlling EDI

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