Stadt Basel

Revidiertes Baselbieter Wildtier- und Jagdgesetz verbietet Baujagd

Keystone-SDA Regional
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Basel,

Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag in seiner zweiten Lesung eine Totalrevision des Jagdgesetzes gutgeheissen, das den Umgang mit Wildtieren und der Jagd regelt. Die sogenannte Baujagd ist neu grundsätzlich verboten - in Ausnahmefällen wird sie aber gestattet.

Jagd
Munition eines Jägers. - Keystone

Bei der Baujagd wird ein Hund in den Fuchs- oder Dachsbau geschickt, der das Wildtier ans Tageslicht treiben soll, damit es vom Jäger geschossen werden kann.

Diese Jagdmethode ist umstritten: Tierschützer halten sie für grausam, Jäger hingegen finden sie berechtigt. Nun wird der Kanton Baselland die Baujagd verbieten, wie der Landrat am Donnerstag in seiner zweiten Lesung des Gesetzes über den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensräume und die Jagd (Wildtier- und Jagdgesetz) entschieden hat.

Somit folgt Baselland dem Kanton Thurgau, der die Baujagd bereits 2017 verboten hat. Im Kanton Zürich hat sich der Kantonsrat am 26. Oktober in seiner ersten Lesung ebenfalls für ein Verbot dieser Jagdmethode ausgesprochen.

Der SVP ging ein Verbot zu weit. Sie forderte in ihrem Änderungsantrag, dass diese Jagdmethode in Ausnahmefällen noch mit Bewilligung einer Fachstelle erfolgen darf. Der Antrag wurde mit Stichentscheid des Landratspräsidenten Heinz Lerf (FDP) angenommen.

Mit dem Wildtier- und Jagdgesetz werden zudem in der Kommission für Wildtiere künftig nicht nur die Einwohnergemeinden, Jagdvertreter, die Landwirtschaft, der Naturschutz sowie die Waldwirtschaft Einsitz erhalten, sondern auch Vertreter des Tierschutzes.

Mit den neuen gesetzlichen Grundlagen soll den Herausforderungen und Anforderungen im Umgang mit Wildtieren künftig besser begegnet werden können, wie es in der Vorlage der Regierung heisst. Zudem werde der Wildtierökologie und -biologie eine höhere Bedeutung zugemessen.

Der Landrat stimmte der Totalrevision in der Schlussabstimmung mit mit 78 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Das Vierfünftel-Mehr wurde dabei erreicht.

Eine Totalrevision des Baselbieter Jagdgesetzes war 2014 auf Eis gelegt worden. Damals hatte die Regierung mit Änderungen von Verfassung, Gesetzen und Verordnung das Jagd- und Fischereiregal von den Gemeinden an den Kanton übertragen und damit 503'000 Franken sparen wollen. Das löste so heftige Widerstände aus, dass die Regierung ihr Sparvorhaben als politisch chancenlos aufgab.

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