Fislisbach setzt erste Massnahmen gegen Littering um
Wie die Gemeinde Fislisbach mitteilt, soll mit einer Beschilderung von Verhaltensregeln und mehr Präsenz vor Ort die Sauberkeit in der Gemeinde erhalten werden.

Das Littering Problem sowie auch Sachbeschädigungen sind in den Kommunen ein «Dauerbrenner». Eine Patentlösung für deren Vermeidung existiert nicht.
Vielmehr bedarf es zur Verbesserung der Situation zahlreiche einzelne Massnahmen.
Es gilt diese Möglichkeiten anhand der Örtlichkeiten und Vorfälle zu evaluieren und daraus ein Massnahmenpaket zu schnüren und mit den Betroffenen und Verantwortlichen umzusetzen.
Im März 2023 erarbeitete eine gemeindeinterne Arbeitsgruppe, bestehend aus Angehörigen der Regionalpolizei, Mitarbeitende der Jugendarbeit, der Schule sowie des Werkhofs unter der Leitung der Abteilung Bau und Planung mögliche Massnahmen, welche etappenweise umgesetzt werden sollen.
Sauberkeit soll aufrechterhalten werden
Saubere Flächen haben eine positive Wirkung gegen Littering. Nach diesem Grundsatz handeln auch die Mitarbeitenden des Werkhofs und der Hauswartung.
Diese legen grossen Wert darauf, die öffentlichen Flächen sauber zu halten. Diese Anstrengungen werden weitergeführt.
Mehr Präsenz an der Schulanlage Leematten
Trotz genügend Abfalleimer auf dem Areal der Schulanlage Leematten muss leider immer wieder festgestellt werden, dass Abfall auf dem Boden herumliegt und die vorhandenen Abfalleimer nur teilweise befüllt sind.
Stellt die Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal Littering bei Patrouillen fest, so stellt diese, sofern die verursachenden Personen eruiert werden können, eine Ordnungsbusse im Betrag von 300 Franken aus.
Die Regionalpolizei versucht im Vorfeld mit niederschwelligen Lösungen, eine Bussenaussprechung erst als nächster Schritt zu tätigen.
Beschilderung von Verhaltensregeln
Die Schulanlage Leematten ist für jüngere und ältere Personen ein attraktiver Aufenthaltsort. Dieses Angebot soll bleiben.
Aus diesem Grund ist an den Zugängen zum Schulareal die Beschilderung der Verhaltensregeln vorgesehen.
Die Verhaltensregeln sollten möglichst breit abgestützt sein, weshalb diese partizipativ durch Vertreter des Gemeinderates, der Jugendarbeit, der Vereine und Anstösser erarbeitet werden.
Umsetzung eines schulinternen Projekts vorgesehen
Der Hinweis auf die Verhaltensregeln würde der Polizei, diese wurde um die Intensivierung der Kontrolltätigkeiten gebeten, in der Kommunikation zum Beispiel mit Littering-Verursachern dienen.
Der bisherige Sicherheitsdienst Pampasus GmbH steht zusätzlich auf Abruf bereit.
Zusätzlich zu den vorerwähnten Massnahmen in der Schulanlage Leematten verfolgt der Gemeinderat weitere Lösungsansätze.
So wurde die Schule Fislisbach darum gebeten, das Thema «Littering/Abfall vermeiden» mit den Schülern stufengerecht zu thematisieren und die Umsetzung eines schulinternen Projekts zu diskutieren.
Prävention ist wichtig
Da Littering überall stattfindet, soll bei der künftigen Freiraum-Gestaltungsplanung für alle Benutzergruppen attraktive Flächen geschaffen werden.
So wünschen sich ältere Personen mehrheitlich einen ruhigen, klimatisch angenehmen Platz zum Verweilen; Familien wünschen sich Raum für Freizeitbeschäftigungen mit Kindern; Jugendliche bevorzugen einen Platz, der die Möglichkeit bietet, etwas lauter sein zu dürfen oder auch um zum Beispiel E-Scooter laden zu können.
Vorzugsweise sind die unterschiedlichen Benutzergruppen in die Freiraum-Gestaltungsplanung, wenn möglich mit einzubeziehen.
Kosten für Erhalt der Sauberkeit
Zu guter Letzt soll eine Kostenbewusstheit geschaffen werden.
Ein ordentlich gehaltener öffentlicher Raum erhöht die Hemmschwelle, den Abfall wegzuwerfen, anstatt diesen ordnungsgemäss in einem Abfalleimer oder Robidog zu entsorgen.
Zur Erhöhung der Sauberhaltung des öffentlichen Raumes bedarf es jedoch zusätzliche personeller Ressourcen, welche Kosten verursachen.
Massnahmen werden der Abfallentsorgung belastet
Die durch Littering explizit verursachten Kosten sind nicht bekannt und werden in der Gemeinde-Rechnung bisher nicht erfasst und können daher nicht über den Eigenwirtschaftsbetrieb Abfallentsorgung abgerechnet werden.
Künftige Massnahmen gegen Littering sollen deshalb neu der Abfallentsorgung belastet werden.