Walzenhausen

Walzenhausen hat das Personalreglement überarbeitet

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Appenzell,

Wie die Gemeinde Walzenhausen berichtet, können die Bürger vom 2. bis 27. Mai 2022 zum überarbeiteten Personalreglement Stellung beziehen.

Mitwirkungsprozesse sind wichtiger Bestandteil der Entscheidungsfindung. - Stadt Wetzikon

Mit dem überarbeiteten Personalreglement bekennt sich die Gemeinde zu einer zeitgemässen, sozial verantwortlichen, verlässlichen und wirtschaftlich tragbaren Personalpolitik. Die Anstellungsbedingungen sind konkurrenzfähig und familienfreundlich zu gestalten.

Das heute gültige Personalreglement stammt aus dem Jahr 2013 und wurde durch den Gemeinderat erlassen. Seit Inkraftsetzung wurden das Erwerbsersatzgesetz sowie das Obligationenrecht, insbesondere bezüglich Mutterschafts-, Vaterschafts-, Adoptions- und Betreuungsurlaub geändert.

Verändert haben sich weiter auch der Arbeitsmarkt, die Arbeitsformen und Wertvorstellungen bezüglich Leben und Arbeiten. Ebenfalls bestehen beispielsweise betreffend Ferienregelung, Unterschiede beziehungsweise Nachteile gegenüber dem kantonalen Personalgesetz.

Das angepasste Personalreglement untersteht dem fakultativen Referendum

Das Personalreglement ist als Reglement gemäss Artikel 8 der Gemeindeordnung einzustufen. Der Gemeinderat hat das Personalreglement neu als allgemein verbindlich erklärt. Es untersteht somit dem Mitwirkungsrecht und dem fakultativen Referendum.

Dadurch erfolgt eine gesetzliche Legitimation der personalrechtlichen Grundsätze. Die Personalverordnung führt die Bestimmungen des Reglements aus und liegt in der Kompetenz des Gemeinderats. Im Rahmen des fakultativen Referendums steht die Personalverordnung zur Kenntnisnahme zur Verfügung.

Die Anpassungen werden am 28. April 2022 veröffentlicht

Der Überarbeitungsprozess des Personalreglements und der Verordnung wurde durch ME Advocat Rechtsanwälte, Herisau, begleitet. Die zentralen Anpassungen im Vergleich zur Version 2013 findet man ab 28. April 2022 auf der Gemeindewebseite.

Bevor das überarbeitete Personalreglement dem fakultativen Referendum unterstellt wird, erfolgt eine Vernehmlassung vom 2. bis 27. Mai 2022.

Stellungnahmen und Anregungen können bis Ende Vernehmlassungsfrist als Word-Datei per E-Mail der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Anlässlich der Orientierungsversammlung vom 28. April 2022 wird darüber informiert.

Mehr Informationen können die Bürger der Gemeindewebseite entnehmen.

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