In Feuerthalen ist die Hundeabgabe 2022 fällig
Wie die Gemeinde Feuerthalen berichtet, wird die Hundesteuer 2022 im Februar in Rechnung gestellt.

Die vom Gemeinderat festgesetzte Hundesteuer bleibt für das Jahr 2022 unverändert bei 150 Franken pro Hund und Kalenderjahr. Die Rechnungen werden den Hundehaltern Anfang Februar 2022 zugestellt.
Kennzeichnung Mikrochip
Die Kennzeichnung muss spätestens im Alter von 3 Monaten oder vor der Abgabe aus der Geburtsstätte von einem Tierarzt vorgenommen werden. Die mit der Kennzeichnung erhobenen Daten werden von den Tierärztinnen und Tierärzten direkt der zentralen Hundedatenbank AMICUS gemeldet.
Meldepflicht bei der Gemeinde und bei AMICUS
Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, Hunde die älter als 3 Monate sind, innert 10 Tagen bei der Gemeinde anzumelden. Innert der gleichen Frist müssen Namens- und Adressänderungen, die Abgabe des Hundes an eine neue Halterin oder einen neuen Halter sowie der Tod des Hundes gemeldet werden.
Die Meldungen können am Schalter der Einwohnerkontrolle, telefonisch oder mit dem entsprechenden Onlineformular auf der Homepage der Gemeinde Feuerthalen vorgenommen werden. Für verspätete An- und Mutationsmeldungen werden zusätzliche Bearbeitungsgebühren von 40 Franken fällig.
Ebenfalls innert 10 Tagen sind Handänderungen (Abgabe und Übernahme), Ausfuhr ins Ausland und der Tod des Hundes direkt der AMICUS zu melden.
Die erstmalige Hundehalter müssen sich bei der Gemeinde melden. Die Gemeinde nimmt anschliessend die Erstregistrierung bei AMICUS vor.
Ausbildungspflicht
Wer einen grossen oder massigen Hund (Rassetypenliste I, Schulterhöhe ab 45 Zentimeter sowie einem Gewicht über 16 Kilogramm), geboren nach dem 31. Dezember 2010, hält oder erwirbt, muss mit ihm bis auf Weiteres die obligatorischen Kurse nach geltendem Zürcher Hundegesetz absolvieren.
Die Bestätigungskopie über jeden besuchten Kurs ist innert eines Monats bei der Gemeinde (Einwohnerkontrolle) einzureichen. Die Gemeinden sind verpflichtet, die Kursnachweise lückenlos zu prüfen.
Haftpflichtversicherung
Wer einen Hund hält, verpflichtet sich für diesen eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Million Franken abzuschliessen. Ein Nachweis der gültigen Haftpflichtversicherung muss für alle Hunde unabhängig von Grösse und Rasse vorgewiesen werden können.