Diepoldsau

Diepoldsau: Pflanzenrückschnitt für mehr Sicherheit

Nau.ch Lokal
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Rheintal,

Wie die Gemeinde Diepoldsau meldet, werden Grundeigentümer an öffentlichen Strassen und Wegen gebeten, Bäume, Sträucher und Hecken ordnungsgemäss zu schneiden.

Rückschnitt von Hecken und Sträuchern. (Symbolbild)
Rückschnitt von Hecken und Sträuchern. (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

Wenn der Vegetation von Pflanzen aus Gärten und Vorplätzen über längere Zeit keine Beachtung geschenkt wird, können diese schnell zu einem Problem für den Strassenraum werden.

Verwachsene Trottoirs zwingen Fussgänger, näher am Strassenrand zu spazieren oder ganz auf die Fahrbahn auszuweichen.

Zudem schränken in den Strassenraum wachsende Sträucher und Hecken das Sichtfeld der Verkehrsteilnehmer ein und erhöhen so die Unfallgefahr.

Vorgeschriebene Masse sind einzuhalten

Des Weiteren werden die öffentlichen Unterhaltsdienste, beispielsweise der Winterdienst oder die Kehricht- und Grünabfuhr, in ihrer Arbeit behindert.

Gemäss Strassengesetz dürfen Pflanzen nicht in den Lichtraum von Strassen und Trottoirs ragen.

Der Lichtraum gilt 4,5 Meter über Strassen und 2,5 Meter über Gehwegen. Hecken und Lebhäge sind immer auf die Hinterkante des Trottoirs zurückzuschneiden.

Die Gemeinde bittet alle Grundeigentümer und Liegenschaftsverwalter, die gesetzlich vorgeschriebenen Masse einzuhalten und wo nötig, einen Rückschnitt vorzunehmen.

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