Unterzeichnung Charta «Arbeit für Menschen mit Behinderung»

Stadt Aarau
Stadt Aarau

Aarau,

Der Stadtrat Aarau hat an seiner Sitzung vom 20. Januar 2020 beschlossen, die Charta «Arbeit für Menschen mit Behinderung» zu unterschreiben.

Mietzinswucher
Den Angeklagten wird vorgeworfen, Mietzinswucher betrieben zu haben. (Symbolbild) - Unsplash

Mit der Unterzeichnung bekennt sich die Stadt Aarau als Arbeitgeberin zur Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung von Menschen mit Behinderung in der Berufswelt. Bewerbende mit einer Behinderung haben bei der Stadt Aarau bereits heute die gleiche Chance auf eine Anstellung wie Bewerbende ohne Behinderung.

Qualifikation und Fähigkeit stehen bei einer Anstellung jeweils im Fokus. Die Stadt Aarau unterstreicht mit der Unterzeichnung ihre Haltung und setzt ein Zeichen nach innen und aussen.

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