349'000 Stutz verschleiert – Kosovarin (74) gebüsst

Marie Augustin
Marie Augustin

Aarau,

Eine im Aargau lebende Kosovarin und ihr Ehemann bezogen Prämienverbilligungen durch den Kanton. Dabei unterschlugen sie ihr Vermögen von 349'000 Franken.

Vermögen Ehepaar Kosovarin Prämienverbilligung
Bei der Steuererklärung versäumte ein Ehepaar, sein hohes Vermögen anzugeben. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Kosovarin und ihr Ehemann erhielten 1616,40 Franken an Prämienverbilligungen.
  • Jahre zuvor hatte das Paar falsche Vermögensangaben gemacht.
  • Nun wurde die Frau per Strafbefehl wegen mehrfachen Betrugs rechtskräftig verurteilt.

Ein kosovarisches Ehepaar mit Wohnsitz im Aargau machte sich in den Jahren 2013 und 2014 der Steuerhinterziehung schuldig: Es unterschlug sein Vermögen von 349'000 Franken. 2023 kam es zu einer Verurteilung, der Ehemann war zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben.

Für das Jahr 2016 beantragte das Ehepaar zusätzlich noch Prämienverbilligungen auf Grundlage der früheren falschen Angaben. Die «Aargauer Zeitung» berichtet über den Fall.

Steuerhinterziehung Kosovarin Aargau Vermögen
Wenn falsche Angaben gemacht wurden, kann das Steueramt innerhalb von 15 Jahren eine Nachsteuer geltend machen. (Archivbild) - keystone

Demnach wurde ein Strafbefehl wegen mehrfachen Betrugs nun rechtskräftig: Der Frau waren durch die SVA Aargau für das Jahr 2016 insgesamt 741,60 Franken zugesprochen worden. Auch für das Jahr 2017 erhielt die Kosovarin Prämienverbilligungen über insgesamt 874,80 Franken.

Wird genug gegen Steuerhinterziehung unternommen?

Für die heute 74-Jährige wurde eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Franken ausgesprochen. Hinzu kommen eine Busse über 400 Franken sowie die Strafbefehlsgebühren über 900 Franken.

Korrekturen innert 15 Jahren möglich

Das Kantonale Steueramt hat das Recht, in Rechtskraft erwachsene Steuerveranlagungen erneut zu öffnen sowie zu korrigieren, erklärt Roland Hofer der «AZ». Er ist der Mediensprecher des Departements Finanzen und Ressourcen.

Ein Nachsteuerverfahren kann innert zehn Jahren eingeleitet werden, die Korrektur muss innerhalb von 15 Jahren erfolgt sein.

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Kommentare

User #5620 (nicht angemeldet)

Lächerliches Urteil, da sieht man wieder das gewisse Leute eben doch viel gleicher sind als andere.

User #6250 (nicht angemeldet)

Das ist so gang und gäbe in der Schweiz. Aber bei Schweizern wird da regelrechter Terror betrieben von Steueramt. Meine damals 89-jährige Mutter zog 1000 Franken ab, für Tierschutzorganisationen. Das akzeptierte die Steuerbehörde nicht, trotz Belegen! Wir mussten nachhaken, weil alle zertifiziert waren. Aber so läuft das.

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