Stadt Aarau legt das Projekt «Konradstrasse» öffentlich auf

Wie die Stadt Aarau berichtet, kann sich die Bevölkerung zu der geplanten Umsetzung einer Begegnungszone mit Tempo 20 bis 6. März 2023 äussern.

Die Altstadt von Aarau. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Gestützt auf das Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) liegt das Strassenbauprojekt Begegnungszone Konradstrasse vom 3. Februar 2023 bis 6. März 2023 während der Öffnungszeiten des Stadtbüros im Rathaus der Stadt Aarau, Parterre, Anmeldung, öffentlich auf.

Die Unterlagen sind auch auf der Webseite der Stadt Aarau verfügbar.

Allfällige gegen das Strassenbauprojekt gerichtete Einwendungen sind dem Stadtrat Aarau während der Auflagefrist einzureichen.

Die Einwendungen sind zu begründen und haben einen Antrag zu enthalten.

Gutachten für die Begegnungszone

Der Stadtrat hat in diesem Zusammenhang die Verkehrsanordnungen Aarau (Gönhard), Konradstrasse (westlich von Zschokkestrasse) mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung Begegnungszone 20 Stundenkilometer verfügt.

Das Gutachten für die Begegnungszone «Tempo 20» liegt während der Einsprachefrist vom 3. Februar 2023 bis zum 6. März 2023 beim Stadtbüro zu den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Gegen die Verkehrsanordnungen kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung Einsprache beim Stadtrat erhoben werden.

Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig.