Aarau über die «Planungszone Gartenstadt»

Stadt Aarau
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Aarau,

Aarau zieht den Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 20. Oktober 2021 betreffend der Gesamtrevision «Planungszone Gartenstadt» zurück.

Die Stadtbibliothek in Aarau.
Die Stadtbibliothek in Aarau. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Der Stadtrat zieht den Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 20. Oktober 2021 betreffend Gesamtrevision Nutzungsplanung und Gartenstadt nicht an das Bundesgericht weiter.

Er hat als plansichernde Massnahme eine Planungszone über die Zonen Gartenstadt zwei- und dreigeschossig (GS2, GS3) errichtet.

Am 20. Oktober 2021 hat das Verwaltungsgericht in teilweiser Gutheissung einer Beschwerde den Genehmigungsentscheid des Regierungsrats vom 18. Dezember 2019 bezüglich § 17 Abs. 2 BNO samt diesbezüglichem Beschluss des Einwohnerrates vom 27. August 2018 aufgehoben.

Das Verwaltungsgericht hat die Überbauungsziffer von 0.35 als zu hoch und die Grünflächenziffer von 0.45 als zu niedrig erachtet. Die Beschwerdeführer verlangten eine Überbauungsziffer von 0.25 und eine Grünflächenziffer von 0.55. Nicht beanstandet wurde hingegen das Ziel der «massvollen Verdichtung» in § 17 Abs. 1 BNO.

Stadtrat verzichtet auf eine Anfechtung des Entscheids

Der Stadtrat verzichtet auf eine Anfechtung des Entscheids vor Bundesgericht. Die Stadt Aarau hat somit bezüglich § 17 Abs. 2 BNO die Planung wiederaufzunehmen.

Während die Änderung der Bau- und Nutzungsordnung vorbereitet wird, hat der Stadtrat über die Zonen GS2 und GS3 eine Planungszone errichtet, um Vorkehrungen zu verhindern, welche die Verwirklichung des Zwecks der zukünftigen Regelung erschweren.

Konkret kommen bis zur definitiven Regelung grundsätzlich eine Überbauungsziffer von 0.25 und eine Grünflächenziffer von 0.55 zur Anwendung.

Das Verwaltungsgericht hat jedoch eingeräumt, dass eine massvolle Verdichtung nicht zu beanstanden sei und bei der anzustrebenden Lösung in begründeten Fällen Ausnahmen zulässig sind.

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