Zentrale Ethikkommission empfiehlt Verzicht auf schwarze Listen
Immer mehr Personen können ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen. Die Zentrale Ethikkommission (ZEK) empfiehlt dennoch, auf schwarze Listen zu verzichten.

Das Wichtigste in Kürze
- Immer mehr Personen können ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen.
- Trotzdem fodert die Ethikkommision (ZEK) einen Verzicht auf schwarze Listen.
- Auch auf Leistungssperren sollen verzichtet werden.
Immer mehr Personen können ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen. Die Zentrale Ethikkommission (ZEK) der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften empfiehlt dennoch, auf schwarze Listen und Leistungssperren zu verzichten. Die Zahl der Personen, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen, steigt seit Jahren an. Dies schreibt die ZEK in einem am Dienstag veröffentlichten offenen Brief.
ZEK fordert die Überprüfung der Strategie
Der Covid-19-bedingte Lockdown verschärfe die finanziellen Verhältnisse, wodurch die Zahl der Personen, die ihre Prämien nicht bezahlen könnten, zusätzlich ansteige. Die ZEK habe sich vertieft mit dieser Situation auseinandergesetzt und die Folgen und den erhofften Zweck der Leistungssperren analysiert.

Nach Angaben der ZEK sollten die Behörden jener Kantone, die Listen mit säumigen Prämienzahlenden führten, die Strategie überprüfen. Die ZEK empfiehlt auf schwarze Listen und Leistungssperren zu verzichten. Solche Listen seien mit den ethischen Prinzipien der Fürsorge und Gerechtigkeit nicht vereinbar und auch rechtlich nicht haltbar.
Die kantonal unterschiedliche Auslegung des Begriffs «Notfallbehandlung» sei ungerecht, argumentiert die ZEK. Schwarze Listen und Leistungssperren könnten zudem stigmatisierende Auswirkungen haben und verletzten Persönlichkeitsrechte. Sie seien ein untaugliches Instrument zur Verbesserung der Zahlungsmoral und eigneten sich nicht als soziales Frühwarnsystem.
Sieben Kantone führten Ende 2019 eine schwarze Liste
Die steigenden Gesundheitskosten werden immer mehr zum Problem. Rund 6,4 Prozent der Bevölkerung leben in einem Haushalt, der mindestens einmal die Krankenkassenprämien nicht rechtzeitig bezahlen konnte. Dies zeigten Erhebungen des Bundesamts für Statistik und der Schuldenberatung Schweiz Anfang 2019.
Per Ende 2019 führten sieben Kantone schwarze Listen: Aargau, Luzern, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau, Tessin und Zug. Die übrigen Kantone haben das Instrument nie eingeführt oder es, wie zuletzt Graubünden und Solothurn, wieder abgeschafft.

Gemäss ZEK-Mitteilung geht man davon aus, dass 166'000 Menschen ihre Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungen nicht begleichen. Dies führt zu Ausständen von über 453 Millionen Franken pro Jahr.
In den genannten Kantonen sind aktuell über 30'000 Personen auf schwarzen Listen mit Leistungssperren belegt. Im Thurgau als einzigem Kanton gibt es auch Minderjährige.