Staatsanwaltschaft Thurgau erhebt Anklage gegen Beschuldigten
Im Oktober 2018 tötete ein damals 19-Jähriger seine Grossmutter durch einen Messerstich in Frauenfeld TG. Die Staatsanwaltschaft Thurgau erhebt nun Anklage.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Oktober 2018 tötete ein damals 19-Jähriger seine Grossmutter durch einen Messerstich in
- Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Thurgau Anklage.
Im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt vom 16. Oktober 2018 in Frauenfeld TG hat die Thurgauer Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen den Beschuldigten erhoben. Dies wird in einer Medienmitteilung kommuniziert.

Sie erachtet den heute 21-Jährigen als nicht schuldfähig, eine therapeutische Massnahme wird beantragt. Weiter soll ein Landesverweis von 15 Jahren in Kraft treten.
Das forensisch-psychiatrische Gutachten, welches im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellt wurde, zeigt auf, dass der Beschuldigte im Zeitpunkt des Tötungsdeliktes infolge einer schweren psychischen Störung nicht einsichtsfähig war und damit eine Schuldfähigkeit verneint werden muss.
Jugendlicher erstach und strangulierte Grossmutter
Gemäss Anklageschrift habe der damals noch 19-jährige Mann hat seine Grossmutter stranguliert, bis sie das Bewusstsein verlor. Daraufhin stach er ihr mit einem Rüstmesser in die Brust, was zu ihrem Tod führte.
Danach enthauptete der Beschuldigte seine Grossmutter und verstaute den abgetrennten Kopf in einem Rucksack. Sogleich entfernte er sich vom Tatort.
Weiter wird er wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, Freieheitsberaubung und Tätlichkeiten angezeigt. Auch soll er gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen haben. Diese Sachverhaltsvorwürfe stehen mit dem Tötungsdelikt jedoch nicht in unmittelbarem Zusammenhang.