Organspende-Pfusch: Verbitterter Basler Patient rächt sich an Ärztin

Ein Basler will ein Organ spenden, doch die OP geht schief. Weil eine Ärztin seine Schmerzen nicht anerkennt, rächt er sich an ihr. Mit Folgen.

Die Organspende hat im Universitässpital Basel stattgefunden. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann spendet ein Organ – doch wegen eines OP-Fehlers werden seine Nerven beschädigt.
  • Weil eine Ärztin seine Schmerzen anzweifelt, erhält er weniger IV-Gelder.
  • Er rächt sich an ihr mit anonymen Briefen, worin er ihr mit dem Tod droht.

Vom Spender zum Patienten: Ein Mann aus Basel musste ein tragisches Schicksal erleben, was jedoch zu einem Rache-Akt führte. Nun landete der Fall vor dem Strafgericht Basel-Stadt.

Der einstige Betriebsleiter hatte vorerst ein geordnetes Leben, wie die «Basler Zeitung» schreibt. Im Jahr 2010 entschied er sich zu einer Organspende, was für ihn schwerwiegende Folgen hatte: Nach der Operation blieben ihm dauerhafte Schmerzen durch Nervenschäden.

Und nicht nur das: Hinzu kam, dass der Empfänger nach der Organspende das Organ sowie eine weitere Spende ablehnte. Die Entschädigung für den Spender betrug jedoch nur 50'000 Franken durch die Versicherung des Spitals. Und die monatlichen IV-Renten von nur 3000 Franken machten ihm ebenfalls zu schaffen.

Nach Organspende: Er geriet in eine «Abwärtsspirale»

Auch wenn der Mann stets auf Arbeitssuche war, hatte er kein Glück. Auch, als er seinen Traumjob ausgeschrieben sieht, erhält er eine Absage. Das erzählt der Mann nun vor dem Strafgericht Basel-Stadt.

Seine Frustration aufgrund von Schmerz und Verzweiflung verwandelte sich in Bitterkeit. Bei einem Gutachten kommt heraus: Der Spender hat eine posttraumatische Verbitterungsstörung.

Die Spirale der Verzweiflung habe ihn zurückgeführt zur Ärztin des Universitätsspitals Basel. Diese zweifelte damals seine Schmerzen nach seiner Organspende an. Er habe deswegen weniger Krankentaggeld erhalten.

Die Wurzel des Grolls: Spender verübt bösen Rache-Akt

Doch seine einstmalige gute Tat führte durch den Groll gegen die Ärztin böse Folgen mit sich. So sagt er vor Gericht: «Ich wollte ihr zeigen, was ich seit Jahren spüre. Schmerzen. Sie war die Einzige, die mir nicht geglaubt hat, dass ich Schmerzen habe.»

Er fand sie online und schickte ihr einen anonymen Drohbrief an ihren Arbeitsplatz in Deutschland. Der Brief enthielt vulgäre und unmenschliche Gewaltfantasien. Er kontaktierte sie auch per E-Mail, bedrohte sie erneut und forderte 250'000 Euro oder drohte mit ihrem Tod.

Eine Antwort bekam er laut «Basler Zeitung» jedoch von der Polizei. Sie konnte den Mann identifizieren und die Ärztin wurde unter Polizeischutz gestellt.

Der Mann ist geständig

Vor Gericht gab der Mann zu, die Ärztin bedroht zu haben. Es tue ihm leid, dies getan zu haben, meint er weiter.

Die Staatsanwältin fordert eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten sowie eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 30 Franken. Zusätzlich soll er zu einer ambulanten therapeutischen Massnahme verpflichtet werden.

Sein Verteidiger argumentiert jedoch für eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 30 Franken. Dies, da sein Mandant nicht wirklich versucht habe, mit seinen Drohungen Geld zu erpressen. Die Polizei hätte durch ihre Antworten weitere Drohungen provoziert und diese sollten daher nicht strafbar sein.

Das Gericht berät nun über den Fall, das Urteil wird am heutigen Dienstag verkündet.