Welthandelsorganisation fällt brisantes Urteil um US-Zollstreit
Schlichter der Welthandelsorganisation gehen auf Konfrontationskurs mit den USA: Sie hebeln das zentrale Argument der USA im Streit um Stahlzölle aus.

Das Wichtigste in Kürze
- Die WTO hebelt ein zentrales Argument der USA bezüglich der Stahlzölle aus.
- Man sei befugt zu prüfen, ob das Argument «nationale Sicherheit» zu Recht angeführt wird.
WTO-Schlichter wollen mitreden, wenn ein Mitgliedsland Handelsschranken mit nationalen Sicherheitsinteressen begründet - wie es die USA bei Stahlzöllen getan haben.
Streitschlichter der Welthandelsorganisation haben sich zum Streit um US-Zölle auf Stahl und Aluminium geäussert.
Zentrales Argument der USA ausgehebelt
Können Handelsschranken, die mit Verweis auf die nationale Sicherheit erlassen werden, vor der WTO angefochten werden?
Die Streitschlichter sagen in einem konkreten Fall zwischen der Ukraine und Russland: ja. Und hebeln damit das zentrale Argument der USA im Streit um Stahlzölle aus. Gegen das haben die EU und andere Länder in der WTO nämlich Beschwerde eingelegt. Gegen das am Freitag veröffentlichte Urteil können die Streitparteien noch Berufung einlegen.
Im konkreten Fall ging es um eine Beschwerde der Ukraine von 2016. Sie warf Russland vor, den Transit von ukrainischen Waren durch Russland zu behindern. Russland hatte für bestimmte Kontrollmassnahmen nationale Sicherheitsinteressen geltend gemacht.
Russland und Ukraine
Hintergrund war die dramatische Verschlechterung der Beziehungen der Nachbarstaaten nach dem Sturz des russlandfreundlichen ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch. Die Ukraine kehrte sich auch wirtschaftlich von Russland ab, um sich stärker in Richtung EU zu orientieren.
Im Zuge des Konflikts annektierte Russland die Schwarzmeer-Halbinsel Krim. In der russisch geprägten Ostukraine brach zudem im April 2014 ein Krieg aus. Seit fünf Jahren kämpfen dort ukrainische Soldaten gegen prorussische Separatisten, die aus Russland unterstützt werden. Mehr als 13'000 Menschen starben bisher.
Welthandelsorganisation entscheidet
Die WTO-Streitschlichter urteilten nun, dass sie befugt sind zu prüfen, ob das Argument «nationale Sicherheit» zu Recht angeführt wird. Weiter entschieden sie, dass die russischen Massnahmen in einer «Notlage in den internationalen Beziehungen» verhängt wurden.
Sie erfüllten damit die Bedingungen des zum Welthandelsorganisations-Regelwerk gehörenden Artikel XXI der GATT-Abkommens. Der Artikel legt fest, unter welchen Umständen ein Land nationale Sicherheitsinteressen anführen darf. Die Schlichter fügen hinzu, dass die russischen Massnahmen ohne diese Notlage gegen Auflagen der Welthandelsorganisation verstossen hätten.