Fünf Syrer aus dem Saarland dürfen nicht nach Griechenland abgeschoben werden

AFP
AFP

Deutschland,

Fünf Syrer aus dem Saarland dürfen laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts nicht nach Griechenland abgeschoben werden.

Flüchtlingsunterkunft in Griechenland
Flüchtlingsunterkunft in Griechenland - AFP/Archiv

Flüchtlingen, denen in Griechenland vor ihrer Einreise nach Deutschland der internationale Schutzstatus zuerkannt wurde, dürften nicht abgeschoben werden, teilte das Gericht am Mittwoch in Saarlouis mit. Sie seien dort für längere Zeit nicht in der Lage, ihren Lebensunterhalt eigenständig zu erwirtschaften. (Az.: 2 A 81/22 u.a.)

Mangels staatlicher Hilfe drohe ihnen in Griechenland die Obdachlosigkeit. Dies gelte grundsätzlich und unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Einzelfalls. Das Gericht hob damit eine Entscheidung der Vorinstanz auf.

Mehr zum Thema:

Weiterlesen

trump wetter
263 Interaktionen
Auch bei uns
ESC Nemo
ESC 2025

MEHR IN NEWS

UBS Filiale
UBS und Nestlé
Papst Leo XIV.
45 Interaktionen
«Dramatisch»
Rega
Thayngen SH
Autobrand
1 Interaktionen
Bischofszell TG

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Historisch
Parlament
Ende des Weltkriegs
Maximilian Krah
1 Interaktionen
Deutschland