Meta-Datennutzung: Widerspruch nur noch heute möglich
Techriese Meta wird Daten von Facebook und Instagram für KI-Training nutzen. Wer Meta Daten nicht zur Verfügung stellen will, kann nur noch heute widersprechen.

Meta will ab morgen öffentliche Inhalte von Facebook und Instagram für das Training seiner Künstlichen Intelligenz verwenden. Wer das verhindern will, muss spätestens heute aktiv widersprechen.
Betroffen sind Posts, Kommentare, Fotos und Videos, die öffentlich sichtbar sind, erklärt «RBB24». Private Chats bei WhatsApp und Messenger bleiben demnach laut Meta ausgenommen.
Der Konzern setzt auf ein «berechtigtes Interesse» und verlangt keinen ausdrücklichen Konsens der Nutzer, wie die «Verbraucherzentrale NRW» kritisiert. Ohne Widerspruch gelten die Daten ab Dienstag als freigegeben für das KI-Training.
Getrennter Widerspruch für Facebook und Instagram
Weiterhin müssen Nutzer für Facebook und Instagram getrennt widersprechen, es sei denn, die Konten sind verknüpft. Die Verbraucherzentralen kritisieren, dass nur eine Widerspruchsmöglichkeit besteht und nicht eine aktive Zustimmung verlangt wird.
Auch die Frist bis zum 26. Mai sei ungewöhnlich und widerspreche dem Rechtsverständnis, so «Buten un Binnen». Ein späterer Widerspruch verhindert nicht, dass Meta Daten, die zuvor genutzt wurden, weiterhin für das KI-Training verwendet, so Datenschützer.
Um der Nutzung eigener Daten für das KI-Training zu widersprechen, muss ein verstecktes Formular auf Facebook oder Instagram ausgefüllt werden. In den Einstellungen unter «Datenschutzrichtlinie» (Facebook) oder «Privacy Center» (Instagram) lässt sich der Widerspruch abgeben.
Nutzt Meta Daten rechtswidrig?
Das Oberlandesgericht Köln hatte einen Eilantrag der Verbraucherzentrale NRW gegen Meta abgelehnt. Die Verbraucherschützer prüfen weiterhin rechtliche Schritte im Hauptsacheverfahren.

Experten wie der Vorstand der Bremer Verbraucherzentrale kritisieren, dass ein kommerzieller Anbieter kostenfrei Interaktionen seiner Nutzer für KI nutzt. Die Verbraucherzentrale NRW sieht darin einen massiven Verstoss gegen das europäische Datenschutzrecht, so die «Tagesschau».
Nutzer sollten daher schnell handeln, um ihre Daten zu schützen. Der Widerspruch muss nicht begründet werden und ist unkompliziert, wie die «Verbraucherzentrale NRW» erklärt.