Stadtberner Naturgefahrenplan ist reif für Volksabstimmung
Die Stadtberner Stimmberechtigten können über den neuen Naturgefahrenplan befinden. Der Stadtrat hat die Abstimmungsvorlage ohne Gegenstimme verabschiedet.

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Die Stadt Bern muss neu Gefahrengebiete in ihrer baurechtlichen Grundordnung ausweisen. Sie kommt dieser kantonalen Vorgabe nach, indem sie einen Naturgefahrenplan erlässt. In den Gefahrengebieten gelten aus Sicherheitsgründen bauliche Einschränkungen.
Unmittelbare Folgen hat der Plan nicht: Laut Gemeinderat müssen keine Grundstücke um- oder ausgezont werden. Ein Sonderfall ist das Gassner-Areal an der Aare in der Lorraine. Hier gebe es Differenzen zwischen Stadt und Kanton, hiess es im Rat. Das Gebiet ist im Naturgefahrenplan vorerst ausgeklammert und wird in einer separaten Planung bearbeitet.