Stadt prüft Lohngleichheit bei beauftragten Firmen

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Bern,

Wer den Zuschlag der Stadt Bern für einen öffentlichen Auftrag erhält, soll sich ans Prinzip der Lohngleichheit halten.

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Mit Stichproben überprüft die Stadt nun, ob die Firmen dem Grundsatz nachleben.

Auch Organisationen mit städtischem Leistungsauftrag werden überprüft, wie der Gemeinderat am Montag mitteilte. Insgesamt zehn Firmen und Organisationen, die in den vergangenen zwölf Monaten den Zuschlag für einen öffentlichen Auftrag erhalten oder einen neuen Rahmenvertrag mit der Stadt abgeschlossen haben, werden nach dem Zufallsprinzip unter die Lupe genommen.

Die Untersuchung wird durch externe Fachpersonen mittels Standard-Analysemethoden des Bundes durchgeführt. Stossen die Experten auf eine systematische Lohndiskriminierung, wird das Unternehmen zu einem Gespräch vorgeladen. Es erhält eine Frist, die Lohnungleichheit zu beheben.

Tut eine Firma dies nicht, drohen ihr Sanktionen bis hin zum Widerruf des Zuschlags oder dem Ausschluss von künftigen Verfahren von bis zu fünf Jahren.

Die Berner Stadtverwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, im Rahmen eines Aktionsplans zur Gleichstellung die Lohngleichheit zu fördern. Bereits seit 2006 werden die Löhne der Verwaltung regelmässig überprüft. Als nächster Schritt erfolgt nun die Überprüfung der Lohngleichheit bei Vergaben und Leistungsverträgen.

Der Grundsatz «gleicher Lohn für gleiche Arbeit» ist seit 1981 in der Bundesverfassung verankert. Dennoch bestehen in der Schweiz Lohndifferenzen zwischen den Geschlechtern.

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