Parlament setzt Zeichen für Seelsorgeangebote anderer Religionen

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Bern,

Im Kanton Bern soll es in öffentlichen Einrichtungen wie Gefängnissen auch Seelsorgeangebote für Angehörige nichtlandeskirchlicher Religionsgemeinschaften geben

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Der bernische Grosse Rat hat am Montag den von der Regierung eingeschlagenen Kurs bestätigt.

Gerade Gefängnisse und Asylunterkünfte könnten ein Nährboden für die Radikalisierung von Menschen in Notsituationen sein, hoben drei Grossratsmitglieder aus der BDP, der SP und der GLP in einem Vorstoss hervor.

Sie forderten deshalb vom Regierungsrat, präventive Seelsorgeangebote für Angehörige von nicht landeskirchlichen Religionen zu entwickeln. Dazu gehöre auch eine entsprechende Weiterbildung der Betreuungspersonen.

Der Regierungsrat zeigte sich bereit, die Entwicklung solcher Angebote zu prüfen. Im Kanton Bern bestehe für solche Angebote sowohl eine Nachfrage wie auch ein gewisser Handlungsbedarf.

Nötig vor allem im Spital

Erst vor kurzem hat sich der Kanton Bern ein neues Landeskirchengesetz gegeben. Darin regelt er sein Verhältnis zu den anerkannten Landeskirchen. Es sind dies die evangelisch-reformierte, die römisch-katholische und die christkatholische Kirche. Sie erhalten staatliche Mittel. Ferner anerkennt der Kanton die israelitischen Gemeinden als öffentlich-rechtliche Körperschaften.

Ausgeklammert wurde bei der Revision des Landeskirchengesetzes die Frage nach der Anerkennung anderer Religionsgemeinschaften. Dazu soll die Regierung zuerst in einem separaten Bericht eine Auslegeordnung machen und ihre Ideen skizzieren, so der Auftrag.

Derzeit ist die bernische Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion dabei, den Bericht zu erarbeiten, wie Regierungsrätin Evi Allemann (SP) vor dem Rat sagte.

Die allermeisten Betroffenen kämen hierzulande nicht im Gefängnis oder in Asylunterkünften in die Situation, in der sie seelsorgerischen Beistand in Anspruch nehmen möchten, betonte Allemann. Vielmehr werde dies im Spital der Fall sein.

Dann wünschten sich allenfalls auch Konfessionslose jemanden, der ihnen zuhöre und ihnen Hoffnung schenke. In diesem Sinne gilt es laut Allemann, alle Bedürfnisse in die Abklärungen einzubeziehen.

Als Postulat überwiesen

Da die Auslegeordnung aber noch nicht gemacht ist, ist auch noch offen, welche konkreten Massnahmen ins Auge gefasst werden. Der Regierungsrat empfahl dem Parlament daher, den Vorstoss als unverbindliches Postulat zu überweisen.

Einzig die SVP wehrte sich auch gegen ein Postulat. Grossrat Erich Hess warnte vor finanziellen Begehrlichkeiten der Religionsgemeinschaften.

Das Parlament nahm das Postulat aber schliesslich mit 90 zu 55 Stimmen bei 3 Enthaltungen an. Damit stärkte es Justizdirektorin Evi Allemann den Rücken, die eingeschlagene Marschrichtung beizubehalten.b

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