Nachhaltige städtische Mobilität

Stadt Baden
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Baden,

Städte-Initiative: Das Reglement für eine nachhaltige städtische Mobilität geht in die Vernehmlassung

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Menschen überqueren eine Strasse. (Symbolbild) - Keystone

Der Einwohnerrat hat Ende 2017 den Stadtrat beauftragt, das Reglement zur Umsetzung der Städte-Initiative der Bevölkerung zur Vernehmlassung zu unterbreiten. Die Vernehmlassung wird vom 8. März bis am 3. Mai 2019 durchgeführt.

Vertretende der SP Baden reichten am 8. Juli 2016 die Initiative zur Förderung von Bus-, Fuss und Veloverkehr zuhanden der Einwohnerratspräsidentin bei der Stadtkanzlei ein. Der Stadtrat erklärte mit Entscheid vom 2. August 2016 die Initiative mit 1'717 gültigen Stimmen als zu Stande gekommen. Das Initiativbegehren wurde in der Form einer allgemeinen Anregung gestellt. Die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger ersuchten den Einwohnerrat, ein Reglement zu erlassen.

Initiativbegehren klar angenommen

Das Initiativbegehren wurde vom Einwohnerrat an der Sitzung vom 28. März 2017 mit einer klaren Mehrheit angenommen. Der Einwohnerrat stimmte zu, ein Reglement zu erlassen, das die Begehren der Städte-Initiative zur Förderung von Bus-, Fuss- und Veloverkehr beinhaltet. Der Stadtrat erhielt den Auftrag, dem Einwohnerrat ein entsprechendes Reglement vorzulegen.

Strategischer Umgang mit Mobilität

Die Mobilität ist für die Stadt Baden als Wohn-, Arbeits- und Aufenthaltsort von zentraler Bedeutung und wirkt sich sowohl auf die Gesellschaft als auch auf die Wirtschaft und die Umwelt aus.

Das Reglement zeigt auf, wie die Stadt Baden mit Fragen der Mobilität auf strategischer Ebene umgeht, und es enthält die Anliegen der Städteinitiative und die Eckpunkte der städtischen Verkehrspolitik.

Vernehmlassung

Der Einwohnerrat beschloss am 12. Dezember 2017, dass das ausgearbeitete Reglement für eine nachhaltige städtische Mobilität vor dem Erlass einer breiten Vernehmlassung in der Bevölkerung zu unterziehen sei.

An der Einwohnerratssitzung vom 11./12. Dezember 2018 nahm der Einwohnerrat vom Vorgehen für das Mitwirkungsverfahren zustimmend Kenntnis.

Schrittweises Vorgehen

In einer ersten Phase wird eine schriftliche Vernehmlassung zum Reglement durchgeführt.

Anschliessend werden die Stellungnahmen ausgewertet. In einer zweiten Phase sollen die unterschiedlich beurteilten Paragraphen des Reglements in einem Workshop öffentlich diskutiert werden.

Es besteht die Möglichkeit, sich bis am 3. Mai 2019 zum Reglement zu äussern.

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