Schulsilvester der Schule Dürnten

Gemeinde Dürnten
Gemeinde Dürnten

Hinwil,

Der Schulsilvester der Primarschule Dürnten findet dieses Jahr am Freitag, 21. Dezember 2018 statt.

lomé
Symbolbild zum Thema Bildung. - Keystone

 Es ist ein traditioneller Zürcher Altjahresbrauch, der jeweils am letzten Schultag des Jahres von den Schulkindern gefeiert wird.

Viele Gemeinden haben den Brauch, an dem die Schulkinder frühmorgens lärmend und übermütig umherziehen, aufgrund von Vandalismus abgeschafft. Die Schulbehörde und das Lehrpersonal der Schule Dürnten möchten den Brauch für die Primarschule beibehalten. Die Sekundarschule hat ihn vor Jahren abgeschafft.

Glücklicherweise ist es in Dürnten in den vergangenen Jahren dank Vorkehrungen und verantwortungsbewussten Eltern und Schülern kaum zu Unfällen und Schadensmeldungen gekommen. Damit den Schülerinnen und Schülern ihr Silvester erhalten bleibt, müssen auch in diesem Jahr Sachbeschädigungen und gefährliche Streiche vermieden werden. Den Eltern wird darum wie jedes Jahr eine Empfehlung mit folgendem Inhalt abgegeben: 

Für das Verhalten und die Tätigkeit der Kinder vor dem offiziellen Schulbeginn sind die Eltern alleine verantwortlich.

Die Schule empfiehlt, die Kinder frühestens um 05.00 Uhr auf die Strasse gehen zu lassen. Der Schulsilvester unter der Verantwortung der Schule beginnt und endet mit der gemeinsamen Veranstaltung der Klasse mit den Lehrpersonen (7.00 – ca. 9.00 Uhr). 

Gemäss Polizeiverordnung der Gemeinde Dürnten ist am Schulsilvester das Abbrennen und Abfeuern von Feuerwerk und Knallkörpern jeglicher Art verboten. Bei Kontrollen vorgefundenes Feuerwerk wird durch die Polizei beschlagnahmt. Grundsätzlich darf an Kinder unter 12 Jahren kein Knallfeuerwerk verkauft werden. 

Den Kindern soll kein Rasierschaum mitgegeben werden. Rückmeldungen aus der Bevölkerung haben gezeigt, dass Rasierschaum grössere Schäden und damit verbunden hohe Kosten verursachen kann.

Für Schäden an fremdem Eigentum oder für Handlungen, die zu Unfällen führen, verursacht durch Schülerinnen oder Schüler, haften neben den Kindern und Jugendlichen nach ZGB Art. 333 die Eltern. Die Polizei wird solchen Vorkommnissen nachgehen und die Eltern und deren Kinder zur Verantwortung ziehen. 

Die Schulbehörde und das Lehrpersonal wünscht allen Schulkindern einen fröhlichen Schulsilvester und hofft, dass dieser weiterhin friedlich und ohne Zwischenfälle verlaufen wird. 

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