Neues kantonales Lotteriegesetz

Keystone-SDA Regional
Keystone-SDA Regional

Bern,

Die Berner Kantonsregierung lässt ein neues kantonales Lotteriegesetz ausarbeiten und reagiert damit auf das neue Geldspielgesetz des Bundes.

Lohn aargauer Spitalangestellte
Banknoten. (Symbolbild) - Keystone

Die Berner Kantonsregierung reagiert auf das neue Geldspielgesetz des Bundes und hat ein neues kantonales Lotteriegesetz ausarbeiten lassen. Bis Mitte Mai geht dieses in eine Vernehmlassung. Auch mit dem neuen Gesetz sollen Geldspiele im Kanton Bern grundsätzlich erlaubt sein.

Wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte, würde ein Verbot seiner Auffassung nach einzig zu einer Verlagerung der Geldspiele in andere Kantone, ins Ausland oder in einen illegalen Rahmen führen.

Bei illegalen Geldspielen bestünden keinerlei Schutzmassnahmen gegen Spielsucht und die Allgemeinheit profitiere nicht von den Abgaben aus Geldspielen. Diese erlaubten, gemeinnützige Vorhaben im Kanton Bern zu unterstützen. Ein attraktives und reguliertes Geldspielangebot sei deshalb der beste Weg, die verschiedenen Interessen unter einen Hut zu bringen.

50 Millionen für Gemeinnütziges

Nach Angaben der Regierung stehen dem Kanton Bern heute gut 50 Millionen Franken jährlich zur Verfügung, um gemeinnützige Vorhaben in Bereichen wie Kultur und Sport zu unterstützen. Davon profitierten jedes Jahr Hunderte von Vereinen und Institutionen für gemeinnützige Vorhaben. Das neue Geldspielgesetz soll diese Mittelverteilung weiterhin sicherstellen.

Es führt gewisse Neuerungen und Präzisierungen bei den Zuwendungsbereichen ein. So sollen künftig auch Gelder an gemeinnützige Projekte aus dem Bereich Jugend und Gesellschaft fliessen können. Die Subventionierung staatlicher Aufgaben durch Reingewinne aus Lotterien und Sportwetten bleibt unzulässig.

Ab 2021 soll es gelten

Die Kantone sind verpflichtet, ihre Geldspielgesetzes an das neue Bundesrecht anpassen. Sie haben dafür zwei Jahre Zeit. Der Bund ist verantwortlich für die Spielbanken und erhebt eine ertragsabhängige Spielbankenabgabe, die der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) zugutekommt. Die Kantone verantworten den Bereich der Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele.

Es ist geplant, dass der bernische Grosse Rat das neue kantonale Lotteriegesetz in der Frühlingssession 2020 in erster Lesung berät. Das neue Recht muss spätestens am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Hotel
98 Interaktionen
«Strikt untersagt»
Joggerin
12 Interaktionen
Experte gibt Tipps

MEHR AUS STADT BERN

Linkin Park Bern Altstadt
11 Interaktionen
Nach Absage
Demo Gaza Bern
84 Interaktionen
Demo
Bern Wohnungen Mieten
136 Interaktionen
In Berner Quartier
Linkin Park
11 Interaktionen
Schock für die Fans