Nachrichten aus der Gemeinde
Die Gemeinde Fislisbach berichtet über die Entschiede des Gemeinderats.

Tempo 30 auf der Dorfstrasse - öffentliche Projektauflage
Der Strassenverkehr auf der Dorfstrasse trägt zur Überschreitung der Immissionsgrenzwerte (IGW) gemäss Lärmschutzverordnung bei. Die Dorfstrasse ist deshalb gemäss den Vorgaben des Umweltschutzgesetzes und der Lärmschutzverordnung lärmtechnisch durch die Gemeinde Fislisbach zu sanieren.
Im Auftrag des Gemeinderates Fislisbach wurden in einer umfangreichen Vorabklärung verschiedene Sanierungsmassnahmen für die Dorfstrasse geprüft und deren Wirkung und Kosten einander gegenüber gestellt. Basierend auf diesen Abklärungen hat der Gemeinderat im März 2017 den Entscheid getroffen, dass der Einführung von "Tempo 30" auf der Dorfstrasse gegenüber einer kostspieligen Belagssanierung der Vorzug gegeben wird. Mit der Umsetzung dieser Massnahme können bei allen Gebäuden entlang der Dorfstrasse die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Der Bericht zum Lärmsanierungsprojekt Dorfstrasse, erstellt durch die Firma Grolimund + Partner AG, lag vom 14. August bis 13. September 2017 öffentlich auf.
Verkehrstechnisches Gutachten Dorfstrasse
Ob und wie "Tempo 30" auf der Dorfstrasse eingeführt werden kann, hat die Metron Verkehrsplanung AG, Brugg, mittels eines verkehrstechnischen Gutachtens gemäss Art. 32 Abs. 3 Strassenverkehrsgesetz (SVG) fachlich geprüft.
Das Gutachten zeigt auf, dass ein erhöhter Sicherheitsbedarf für Schulkinder und Kirchgänger besteht, welche die Strasse auf ihrem Weg zur Schule oder zur Kirche queren oder entlang gehen müssen. Ein Mischverkehrsregime mit angeglichenen Geschwindigkeiten zwischen Velofahrenden und Autos ergibt eine sicherere und komfortablere Situation.
Das gesamte umliegende Siedlungsgebiet ist bereits heute als Tempo-30-Zone ausgeschieden. Zudem ist eine Tempo-30-Zone für eine Strasse mit Gewerbe und Mischnutzungen durch die erhöhten Fussgängerfrequenzen sinnvoll.
Das Massnahmenkonzept umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:
• Signalisation Tempo 30 am Anfang und Ende der Dorfstrasse;
• Demarkierung des Mittelstreifens sowie der Fussgängerstreifen, exkl. des Fussgängerstreifens bei der Mattrütistrasse für den Schulweg der Kinder zum Kindergarten Moosäcker;
• Markierung der Rechtsvortritte;
• Markierungen „Zone-30“;
• Schaffen von sicheren Querungsstellen für die Fussgänger bei den demarkierten Fussgängerstreifen (Querungsdistanz verkürzen, Sicherung mittels „Biene-Maja-Pfosten“);
• Bauliche Redimensionierung des Knotens Moosäcker;
• Lokale Einengung im Bereich der Bushaltestelle „Moosäcker“ und vor der Liegenschaft Dorfstrasse 22.
Das durch die Firma Metron Verkehrsplanung AG, Brugg, in Zusammenarbeit mit der Bauverwaltung erarbeitete Massnahmenkonzept entspricht den Vorstellungen des Gemeinderates. Das Kosten-/Nutzenverhältnis ist sehr gut.
Der Massnahmenplan sowie das Verkehrsgutachten „T30 Dorfstrasse“ liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) vom 23. Februar bis 25. März 2019 in der Bauverwaltung öffentlich auf.
Verkehrsbeschränkungen und Signalisationsänderungen - öffentliche Auflage
Der Gemeinderat hat entschieden, dass das Fislisbacher Naherholungsgebiet bestmöglich vor Umwelteinflüssen zu schützen ist. So soll z.B. das Fahrverbot, welches aktuell direkt am Waldeingang der Zufahrt zum Reservoir „Möösli“ steht, an den Siedlungsrand versetzt werden.
In diesem Zusammenhang wurde geprüft, ob Massnahmen auf den seitlichen Zufahrtswegen zum Reservoir „Möösli“ notwendig sind und ob auf dem Gemeindegebiet weitere Massnahmen in Bezug auf Strassensignalisationen getroffen werden müssen.
Der Gemeinderat hat gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 die neuen Verkehrsbeschränkungen und Signalisationsänderungen verfügt. Die Unterlagen können im Rahmen der öffentlichen Auflage vom 23. Februar bis 25. März 2019 in der Bauverwaltung eingesehen werden.
Aktivitäten auf dem Flugplatz Birrfeld - Lärm-Emissionen
Der Flugplatz Birrfeld hat die umliegenden Gemeinden auf eine Kunstflug-Veranstaltung vom Samstag, 16. März 2019 im Birrfeld hingewiesen. Zwei Kunstflugorganisationen führen einen 'Refresher' für Punktrichter durch, in dem zwischen 14.00 und 16.00 Uhr südlich des Flugplatzes je zwei Kunstflugprogramme mit Motor- und Segelkunstflugzeugen durchgeführt werden. Die Bevölkerung wird wegen den Lärmemissionen um Verständnis gebeten.
Gratis Kompost - Abgabe an die Bevölkerung von Fislisbach
Die Gemeinde Fislisbach erhält die Gelegenheit, Kompost von der Hufschmid Grüngut-Verwertung GmbH, Nesselnbach, zu beziehen. Der Kompost wird gratis an die Bevölkerung von Fislisbach abgegeben.
Am Freitag, 29. März 2019 am frühen Nachmittag und am Samstag, 30. März 2019 am frühen Morgen werden je 20 m3 ausgesiebter Kompost bei der Multisammelstelle an der Birmens-torferstrasse bereitgestellt. Die Bevölkerung von Fislisbach wird eingeladen, am Freitag oder Samstag den Kompost für den Eigenbedarf abzuholen.
Der Kompost eignet sich hervorragend zur Bodenverbesserung im eigenen Garten. Auf diese Weise wird der Stoffkreislauf geschlossen und dem Boden werden natürliche Nährstoffe zu-rückgegeben. Damit kann auch der Einsatz von Düngemittel kompensiert werden.
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern - Gewährleistung der Verkehrssicherheit
Mit den warmen Temperaturen spriessen auch wieder die Bäume und Sträucher. Die Anwohner an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs werden ersucht, ihre Bäume und Sträucher vor-schriftsgemäss zurückzuschneiden (§ 109 BauG).
Folgende Mindestvorschriften sind jederzeit einzuhalten:
-Der Rückschnitt hat bis mindestens auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen.
-Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2.50 m, über Fahrstrassen bis auf 4.50 m Höhe freigehalten werden.
-An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und 3 m gewährleistet sein. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten innerhalb der Sichtzonen sind zugelassen.
-Überhängende oder bodendeckende Pflanzen sind von Rand- und Wassersteinen zu beseitigen, damit die Reinigungsarbeiten nicht behindert werden.
-Verkehrssignale, Hydranten und Strassenlampen sind frei zugänglich und sichtbar zu halten.
Im Namen der Fahrzeuglenker und Passanten dankt die Gemeinde den Anwohnern, welche ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten.