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Veröffentlichung Ortsbürgergemeindeversammlungsbeschlüsse der Gemeinde Hägglingen vom 28. Juni 2018.

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Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 28. Juni 2018 veröffentlicht:

1. Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 23. Juni 2017 - genehmigt

2. Rechenschaftsbericht 2017 - genehmigt

3. Rechnungsablage 2017 - genehmigt

4. Übertragung des Baurechtsvertrages für die Parzelle Nr. 502, Geissmann-Ackermann-Strasse, an die Senevita AG - genehmigt

5. Annahme der Schenkung des Aussichtsturms Maiengrün - genehmigt

6. Budget 2019 - genehmigt

7. Verleihung des Ortsbürgerrechtes an Heinrich Kuno und Ursula Graf - genehmigt

Sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung mit Ausnahme des Traktandums 7 (Einbürgerung) unterliegen dem fakultativen Referendum. Für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens sind die Unterschriften von einem Zehntel der Stimmberechtigten erforderlich.

Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen.

Referendumsfrist: 06. Juli bis 06. August 2018

-Mitteilung der Gemeinde Hägglingen (mis)

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