Finanzen Korrigiertes Budget 2019
Anfangs Oktober 2018 hat der Gemeinderat das Budget 2019 zuhanden der Rechnungsprüfungskommission und der Gemeindeversammlung verabschiedet.

Erste Details wurden in der Pressemitteilung vom 4. Oktober 2018 sowie im November-Mitteilungsblatt veröffentlicht. Ausgehend von einem budgetierten Ressourcenausgleich für das Jahr 2019 von netto Fr. 11'984'000.— wurde in der Erfolgsrechnung ein Ertragsüberschuss von Fr. 1'000.— ausgewiesen. Ergänzend beabsichtigte der Gemeinderat den voraussichtlich zusätzlich erwirtschafteten Ertrag von Fr. 1.075 Mio. in die finanzpolitische Reserve einzulegen.
Bei der Ausarbeitung des Budgetentwurfs hat sich der Gemeinderat grundsätzlich nach den Bestimmungen des neuen Gemeindegesetzes und seiner Gemeindeverordnung orientiert. Dieses schreibt allen Gemeinden im Kanton Zürich vor, ihren Finanzhaushalt per 1. Januar 2019 nach dem neuen Rechnungsmodell HRM2 zu führen. Diese Anpassung hat unter anderem zur Folge, dass Vergleiche gegenüber den Vorjahreszahlen und der aktuellen Rechnung schwierig zu interpretieren sind. Weiter waren bei der Ausarbeitung des neuen Gemeindegesetzes verschiedene Themen zur neuen Rechnungslegung politisch stark umstritten, so beispielsweise auch die zeitliche Abgrenzung im Bereich der Steuerkraftabschöpfung und –zuschüsse, einem Element des kantonalen Finanzausgleichs. Der Gemeinderat hat in seinem ersten Budgetentwurf von anfangs Oktober den voraussichtlichen Ressourcenausgleich für das Jahr 2019 mit Blick auf die im Jahr 2021 zu erwartende Auszahlung geschätzt, jedoch aus pragmatischer Sicht auf eine Abgrenzung im Sinne der neuen Gesetzesbestimmungen verzichtet. Dieser Entscheid erfolgte eigenmächtig, da die Festsetzung der Budgets grundsätzlich den Gemeinden bzw. den Gemeindeversammlungen oder Gemeindeparlamenten obliegt. Mit seiner Auslegung des Gesetzes ist der Gemeinderat etlichen anderen Zürcher Gemeinden gefolgt.
Der Regierungsrat hat nun alle Zürcher Gemeinden via seine Bezirksräte angewiesen, bei der Budgetierung die Abgrenzung des Finanzausgleichs im Sinne von § 119 Gemeindegesetz (GG) einheitlich und gesetzeskonform anzuwenden. Aufgrund dieser Anordnung hat der Gemeinderat seinen Budgetentwurf in Bezug auf den Ressourcenausgleich nochmals angepasst und die Schätzung des voraussichtlichen Ressourcenausgleichs für das Jahr 2019 korrigiert. Der definitive Betrag wird erst im Jahr 2021 bekannt werden, wenn die Steuerkraft und das entsprechende kantonale Mittel des Rechnungsjahrs 2019 feststehen. Die Anpassung des Budgetentwurfs hat zur Folge, dass neben einem neu resultierenden Ertragsüberschuss von Fr. 400.— lediglich noch Fr. 299'000.— in die finanzpolitische Reserve eingelegt werden können. Die korrigierte Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes bewirkt Änderungen beim Gesamtaufwand und Gesamtertrag des Finanzhaushalts. Da der am 2. Oktober 2018 vom Gemeinderat verabschiedete Budgetentwurf ansonsten nicht verändert wurde, sind die Ausführungen der zitierten Pressemitteilung nach wie vor korrekt. Die Anpassungen haben auch keine Änderungen des Steuerfusses zur Folge.