
Die Steuererklärungsformulare landen in diesen Tagen wieder in den Briefkästen. Frist für die Abgabe der ausgefüllten Papiere – analog oder digital – ist der 31. März 2019. Auch eine Fristverlängerung ist bis dahin zu beantragen.
Die Fristverlängerung kann ganz einfach online beantragt werden. Mittels eines einfachen Online-Tools, das soeben für die Website neu programmiert, getestet und aufgeschaltet worden ist: Im Eingabefeld ist einzig die gültige Identifikationsnummer im Format 756…. einzugeben, die sogleich mit der Einwohnderdatenbank abgeglichen und bei der die gewünschte Verlängerung automatisch eingetragen wird.