Cyberkriminalität: Anklage wegen „Voice Phishing“ erhoben

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Die Bundesanwaltschaft (BA) hat im Bereich Cyberkriminalität beim Bundesstrafgericht in Bellinzona Anklage gegen eine Frau erhoben, die mittels Telefonanrufen E-Banking-Daten erlangt hat.

«Line: Monster Rancher»
«Line: Monster Rancher» kommt in Japan fürs Telefon raus. (Symbolbild) - Keystone

Bern, 14.02.2019 - Die Bundesanwaltschaft (BA) hat im Bereich der Cyberkriminalität ein Strafverfahren abgeschlossen und beim Bundesstrafgericht in Bellinzona Anklage gegen eine Person erhoben. Die nun angeklagte Frau war mutmasslich Mitglied einer kriminellen Gruppierung, welche mittels „Voice Phishing“ im Zeitraum von März 2016 bis Juli 2018 in der Schweiz aktiv war.

Im seit Mai 2017 eröffneten Strafverfahren erhob die BA Anklage gegen eine Person wegen des Verdachts auf gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 des Schweizerischen Strafgesetzbuches StGB). Der angeklagten Frau wird vorgeworfen, im Rahmen einer international aktiven Gruppierung mittels Telefonanrufen E-Banking-Daten erlangt zu haben (Voice Phishing). Mit diesen Daten wurden unberechtigterweise Überweisungen zu Lasten von ca. 50 Geschädigten in der Schweiz in der Höhe von mehr als CHF 2 Mio. getätigt.

Dank enger Zusammenarbeit mit den niederländischen Behörden und mit Unterstützung des Bundesamtes für Polizei fedpol und Eurojust konnte die Täterin in den Niederlanden lokalisiert und identifiziert werden. In der Folge wurde sie in Rotterdam verhaftet und in die Schweiz ausgeliefert, wo sie sich nun im Rahmen eines abgekürzten Verfahrens (Art. 358 ff. der Schweizerischen Strafprozessordnung StPO) vor dem Bundesstrafgericht zu verantworten hat. Mit Einreichung der Anklageschrift ist das Bundesstrafgericht für weitere Informationen zuständig.

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