Aus dem Gemeinderat
Der Gemeinderat von Reinach hat die Verordnung über Wahlen und Abstimmungen revidiert.

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Neu ist darin festgehalten, dass die Bevölkerung, analog der kantonalen Regelung, spätestens 12 Wochen vor kommunalen Wahlen und Abstimmungen über die Termine informiert wird.
Eine weitere Ergänzung betrifft die Zuteilung der gemeindeeigenen Plakatständer. Diese stehen prioritär für kommunale Vorlagen zur Verfügung. Die Parteien müssen von nun an bei der Reservation ankündigen, für welche Vorlage sie die Plakatstellen einsetzen wollen. Bei kommunalen Wahlen können die Parteien künftig ausschliesslich für Kandidierende der eigenen Partei Plakatständer beanspruchen. Regelwidrige Plakate werden künftig aus den gemeindeeigenen Plakatständern entfernt, wie die revidierte Verordnung nun klar deklariert. Die revidierte Verordnung ist ab sofort gültig und kann eingesehen werden.
-Mitteilung der Gemeinde Reinach (mis)