Der Zürcher Regierungsrat hat eine «massgeschneiderte» kantonale Umsetzungsvorlage zur Steuervorlage 17 (SV17) des Bundes erarbeitet.
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Hauptgrund für die Steuerreform ist die Aufhebung der kantonalen Steuerstatus für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften. Aufgrund internationalen Drucks wird deren reduzierte Besteuerung abgeschafft. Der Bund will die SV17 auf Anfang 2020 in Kraft setzen und so internationale Sanktionen vermeiden.

Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) präsentierte am Montag, wie der Kanton Zürich die SV17 umsetzen will. Das oberste Ziel ist dabei klar: «Die Statusgesellschaften, deren Bedeutung in den letzten Jahren stark zugenommen hat, sollen hier bleiben», sagte Stocker. «Sie sind ein wichtiger Teil unseres Steuersubstrats.« Sie lieferten dem Kanton im Jahr 2015 mehr als 260 Millionen Franken respektive 16 Prozent aller Gewinnsteuern ab.

Breite Auswahl an Steuerinstrumenten

Gelingen soll dies mit einer breiten Auswahl an neuen steuerlichen Instrumenten. Der Regierungsrat setzt dabei auf die vollständige Umsetzung der fakultativen Massnahmen des Bundesrechts.

Neu sollen Firmen Abzüge für den Forschungs- und Entwicklungsaufwand machen können - laut Stocker das für Zürich wichtigste Instrument. Mit der so genannten Patentbox könnten Erträge aus Patenten und vergleichbaren Rechten ermässigt besteuert werden. Ebenfalls geplant ist der Eigenfinanzierungsabzug.

Der Gesamtrabatt all dieser Massnahmen soll auf 70 Prozent begrenzt werden. «Das stellt eine Mindestbesteuerung sicher», sagte Stocker.

Gewinnsteuersatz in Etappen senken

Eine «massvolle» Senkung des Gewinnsteuersatzes in zwei Etappen von 8 auf 6 Prozent soll den Kanton zudem wettbewerbsfähig halten und mithelfen, zu grosse Ertragsverluste zu vermeiden. Diese Etappierung wurde so mit den Städten und Gemeinden Ende 2017 vereinbart.

Die erste Reduktion soll auf Anfang 2021 erfolgen. Für die zweite Reduktion ab 2023, die mit einer Erhöhung der Dividendenbesteuerung verbunden ist, ist eine separate Vorlage vorgesehen. Die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen sinkt damit laut Marina Züger, Chefin des Kantonalen Steueramtes, von rund 21,1 auf etwa 18,2 Prozent.

Gemeinden erhalten Ausgleich

Der Kanton hat die finanziellen Auswirkungen der SV17 mit aktuelleren Zahlen von BAK Economics neu schätzen lassen. Nach der Gewinnsteuersenkung auf 6 Prozent werden Steuerausfälle für den Kanton von 275 Millionen Franken prognostiziert, bei den Gemeinden sind es 250 Millionen Franken.

Werden auch die Mehrerträge eingerechnet, ergeben sich nach voller Wirksamkeit der Massnahmen für den Kanton noch Ausfälle von 205 Millionen und für die Gemeinden von 195 Millionen Franken - weniger als bei den Schätzungen der 2017 an der Urne gescheiterten Unternehmenssteuerreform III.

Die Ausfälle der Gemeinden sollen dabei aber praktisch ausgeglichen werden: Der Kanton will ihnen den um rund 180 Millionen Franken erhöhten kantonalen Anteil an der direkten Bundessteuer vollumfänglich zur Verfügung stellen.

Er verteilt die Gelder über Zusatzleistungen und den kantonalen Finanzausgleich. Zudem sollen besonders stark betroffene Städte und Gemeinden wie Zürich, Winterthur, Horgen oder Kloten zeitlich beschränkt unterstützt werden.

Bei einer Senkung auf 6 Prozent und voller Wirksamkeit der Massnahmen belaufen sich laut Finanzdirektion die Mindereinnahmen aller Gemeinden zusammen am Ende auf noch 45 Millionen Franken. Für den Kanton bleibt damit laut Schätzungen mit netto 175 Millionen Franken die Hauptlast. Stocker ist überzeugt, einen mehrheitsfähigen Kompromiss gefunden zu haben.

Enger Zeitplan

Das Bundesparlament wird voraussichtlich Ende September die Schlussabstimmung zur Bundesvorlage durchführen. Kommt es zum Referendum, rechnet Stocker mit einer Volksabstimmung im Mai 2019.

Der Zürcher Kantonsrat soll die kantonale Vorlage möglichst im März oder April 2019 verabschieden, damit eine allfällige Volksabstimmung noch vor Ende 2019 stattfinden könnte. Läuft alles nach Plan, kann Zürich seine Vorlage gleichzeitig wie der Bund auf den 1. Januar 2020 in Kraft setzen.

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