Der Schweizer Ex-Profi und Tennis-Coach Yves Allegro muss am 9. Dezember vor Gericht. Er soll eine Frau vergewaltigt haben. Er bestreitet die Vorwürfe.
Yves Allegro
Yves Allegro bei einem Davis-Cup-Einsatz für die Schweiz (Archivbild). - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Allegro soll sich vor fünf Jahren der Vergewaltigung schuldig gemacht haben.
  • Dies wirft ihm die Walliser Staatsanwaltschaft vor.
  • Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe resolut.

Yves Allegro, Ex-Profi, Davis-Cup-Spieler und aktueller Trainer muss sich am 9. Dezember vor Gericht verantworten. Grund: Verdacht der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung. Dies berichtet der Radiosender «Rhone FM» unter Berufung auf die Walliser Staatsanwaltschaft.

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Yves Allegro spielte für die Schweiz Davis Cup. Hier 2005 mit Stan Wawrinka in Genf. - Keystone

Trainer-Konferenz in Estland

Die Tat soll sich vor fünf Jahren bei einer Trainer-Konferenz in Tallinn (Estland) zugetragen haben. Während einer feuchtfröhlichen Nacht soll Allegro mit einer Kollegin eine grosse Menge an Alkohol konsumiert haben. Beide machen deshalb Erinnerungslücken geltend.

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Yves Allegro (rechts) beim Davis-Cup-Doppel mit Roger Federer 2005 in Genf. - Keystone

Was gesichert scheint: Die beiden erwachten am nächsten Morgen im selben Zimmer. Es entwickelte sich eine SMS-Unterhaltung, in der sich der Trainer bei seiner Kollegin für sein Verhalten entschuldigte. Dies berichtet der «TagesAnzeiger».

Verletzungsspuren an mehreren Stellen

Das Opfer hatte blaue Flecken, Verletzungen an Schultern, Knien und an der Brust, die sie fotografierte und der Polizei übergab.

Der Anwalt von Yves Allegro will von den Vorwürfen nichts wissen: «Wir bestreiten die Vorwürfe integral. Mein Klient ist froh, dass es zur Verhandlung kommt. Weil damit ein Ende des Verfahrens in Sicht ist.»

Es gilt die Unschuldsvermutung

«Aus unserer Sicht gilt die Unschuldsvermutung», sagt René Stammbach, Präsident von Swiss Tennis, wo Allegro als Trainer angestellt ist. «Weiter will ich mich nicht zu einem laufenden Verfahren äussern.» Man kooperiere aber vollumfänglich mit den Behörden.

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