Der Verband hob die Sperre gegen Sven Schurtenberger auf. Trotzdem fühlt sich der Luzerner Spitzenschwinger vom Verband schikaniert.
Sven Schurtenberger
Sven Schurtenberger spart nicht mit Kritik gegen den Verband. - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen unerlaubter Werbung am ESAF sperrte der Schwingerverband Sven Schurtenberger.
  • Schliesslich hob die Rekurskommission die Sperre zugunsten einer Busse auf.
  • Trotz der Abschwächung des Urteils fühlt sich der Luzerner vom Verband schikaniert.

Sven Schurtenberger errang am ESAF in Zug seinen zweiten eidgenössischen Kranz. Und dies trotz Hüftbeschwerden, die ihn die ganze abgelaufene Saison plagten.

Die Freude übers Eichenlaub wurde im Herbst arg getrübt. Die Werbekommission des Eidgenössischen Schwingerverbands sperrte Schurtenberger wegen des Tragens unerlaubter Werbung für alle grossen auswärtigen Kranzfeste der Saison 2020. Der Luzerner hatte in Zug Schienbeinschoner eines grossen Sportartikelherstellers getragen, dessen Zeichen im Verlauf der Gangdauer unter den Hosen zu sehen war.

sven schurtenberger
Oberhalb des linken Fusses von Sven Schurtenberger (liegend) ist das Logo des Sportartikelherstellers zu sehen. - Keystone

Schurtenbergers Rekurs wurde vor knapp zwei Wochen gutgeheissen. Statt der Sperre muss er eine Busse von 800 Franken berappen.

Nau.ch: Was war der erste Gedanke, nachdem Sie von der Strafe erfuhren?

Sven Schurtenberger: Ich wusste schon am Samstagabend am ESAF in Zug, dass bei mir, wie auch bei anderen Schwingern, etwas zum Vorschein kam. Ich war aber dann der Einzige, der gemeldet wurde. Ich vermutete, dass eine Sanktion auf mich zukommt, dachte jedoch, dass den anderen auch einer «reingeputzt» wird.

Nau.ch: Haben Sie das Gefühl, dass Sie vom Verband anders behandelt werden, als andere Schwinger?

Sven Schurtenberger: Ich hatte das gleiche Problem schon vor dem Unspunnen-Schwinget 2017. Auch damals wollten sie mich irgendwie schikanieren. Sie wollten mir einen Schwung verbieten. Ich kann nicht sagen, aus welcher Ecke dieses Verhalten kommt, aber sehr wahrscheinlich wollen mich diese einfach nicht mehr auf den Plätzen schwingen sehen. Ich weiss nicht, was das Problem ist.

Nau.ch: Das schreit nach einer Nachfrage. Haben Sie effektiv das Gefühl, schikaniert zu werden?

Sven Schurtenberger: Es fühlt sich so an. Wenn du zwei Wochen vor dem Unspunnen aufgefordert wirst vor dem Verband anzutraben, um dir einen Schwung zu verbieten... Da muss ich einfach sagen: Das könnte man auch danach machen.

Schurtenberger unspunnen
Sven Schurtenberger ballt die Faust nach dem Sieg gegen Thomas Sempach im vierten Gang des Unspunnen-Schwinget 2017. - Keystone

Nau.ch: Was war die Begründung für das Verbot?

Sven Schurtenberger: Der Schwung sei zu gefährlich. Auf den Schwingplätzen wird dieser aber jeden Tag gemacht. Ich finde es schon recht happig, solche Aussagen vom Verband zu hören.

Nau.ch: Zurück zur Sperre vom ESAF. Wie ging es weiter, nachdem Sie von der Sanktion erfahren haben?

Sven Schurtenberger: Nachdem ich wusste, wie die Sanktion gegen mich aussah, beschloss ich Rekurs einzulegen. Wir haben nur ein Reglement im Schwingsport und das ist das Problem. Es gibt keinen Spielraum. Dadurch musste ich einen Anwalt einschalten, der mich rechtlich unterstützte.

Nau.ch: Wie war die Zeit bis zur Aufhebung der Sperre?

Sven Schurtenberger: Ich hatte das Glück, dass ich wusste, dass der Verband solche Strafen gar nicht aushändigen kann. Unser Reglement ist so lückenhaft. Es ist gegenüber dem Zivilgesetz schlicht nicht durchsetzbar. Der Verband musste sich dann mit meinem Anwalt rumschlagen.

Nau.ch: Haben Sie während dieser Zeit ganz normal trainiert?

Sven Schurtenberger: Ich habe meine rechte Hüfte operiert, dadurch beeinflusste es meinen Trainingsplan nicht gross. Momentan absolviere ich das Athletiktraining. Im Januar beginne ich wieder mit dem Schwingen.

Schurtenberger Schwyzer
Trotz Hüftproblemen errang Sven Schurtenberger in der Saison 2019 neun Kränze und gewann das Schwyzer Kantonalfest. - Keystone

Nau.ch: Was sagen Sie zur Busse von 800 Franken, die Sie nun zahlen müssen?

Sven Schurtenberger: Es wurde mir empfohlen, auch gegen diese Busse noch vorzugehen. Aber alleine der Anwalt kostet mich mehr als diese 800 Franken. Darum zahle ich den Betrag nun zähneknirschend. Es ist irgendwo auch mühsam, dem eigenen Verband mit dem Anwalt drohen zu müssen. Das kann es auch nicht sein. Aber die Funktionäre wollen es so und dann macht man es halt, dass man zum Erfolg kommt.

Nau.ch: Rückblickend gesehen: Waren Sie zu leichtsinnig mit dem Tragen der Schienbeinschoner?

Sven Schurtenberger: Ich hätte das Sponsorenlogo sicher besser abkleben sollen. Aber Schwingen ist immer noch ein Kampfsport, da kann immer etwas davonfliegen. Am einfachsten ginge es, wenn man Schoner oder Stulpen finden würde, die keine Zeichen darauf haben. Das grosse Problem ist, dass es dies aber wahrscheinlich gar nicht gibt. Da müsste etwas gehen vom Verband her, dass er so Exemplare zur Verfügung stellt. Oder man lässt sich auf die neue Zeit ein. Es kann nicht sein, dass man zum Schneider springen muss, bevor man überhaupt irgendetwas anziehen darf.

Nau.ch: Welche Lehren ziehen Sie aus dem Vorfall?

Sven Schurtenberger: Ich muss dem Thema gegenüber sensibler sein und noch mehr abkleben oder abnähen. Die andere Lehre ist, dass ich über die rechtlichen Dinge des Verbandes immer besser Bescheid weiss. Es bringt nichts, wenn ich selber mit den Funktionären diskutiere. Ich werde aber auch in Zukunft zu meiner Meinung stehen. Ich lasse solche Spielchen nicht mehr mit mir machen.

Nau.ch: Was fordern Sie vom Verband?

Sven Schurtenberger: Eins will ich klarstellen: Ich bin auch nicht dafür, dass wir auf den Schwingplätzen Werbung haben müssen. Das wird sonst wieder ausgereizt. Klar bin ich selber schuld. Aber ich fordere einfach, dass vor allem das Reglement auf die heutige Zeit angepasst werden muss. Schlussendlich müssen wir dem Verband Sponsorengelder abgeben. Dann soll er auch auf die heutige Zeit eingehen und nicht alles altertümlich beibehalten. Das ganze Reglement funktioniert einfach nicht.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

StrafeFrankenHerbst