Verfahren nach Tod von Gino Mäder (†26) eingestellt
Das Wichtigste in Kürze
- Die Staatsanwaltschaft Graubünden stellt das Strafverfahren um Gino Mäders Tod ein.
- Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat das Strafverfahren nach dem tödlichen Unfall von Gino Mäder an der diesjährigen Tour de Suisse eingestellt. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag schrieb.
Der Schritt wird wie folgt erklärt: «Das Untersuchungsergebnis, insbesondere die durchgeführten Befragungen, die Überprüfung des von Gino Mäder gefahrenen Fahrrades sowie das Ergebnis der Untersuchung der Leiche durch das Institut für Rechtsmedizin des Kantonsspitals Graubünden, konnte keiner Drittperson ein strafrechtlich relevantes Verschulden am Tod von Gino Mäder angelastet werden.»
Die Staatsanwaltschaft hielt weiter fest, dass die für die Sicherheit zuständigen Funktionäre ihren Pflichten nachgekommen seien.
Der tödliche Unfall von Gino Mäder passierte vor fünf Monaten, am 15. Juni. Der Schweizer Radfahrer stürzte bei der Abfahrt am Albula in die Tiefe. Wie – das konnte nicht endgültig geklärt werden.
In den Fokus geriet auch Magnus Sheffield (21), der ebenfalls stürzte. Der US-Amerikaner wird mit dem heutigen Entscheid aber entlastet.