Ein Anhänger des FC Zürich soll vor einem Spiel in Basel im Mai 2022 mehrfach schwere Körperverletzung begangen haben. Nun sitzt er vor Gericht.
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Ein Zürcher Fan beim Abbrennen von Pyro auf dem Spielfeld nach dem Meisterschaftsspiel zwischen dem FC Basel und dem FC Zürich in Basel, am Sonntag, 1. Mai 2022. (Symbolbild) - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein FCZ-Anhänger ist am Freitag in Basel vor Gericht.
  • Dem Mann wird mehrfache schwere Körperverletzung vorgeworfen.
  • Vor einem Spiel des FCZ und dem FC Basel im Mai 2022 gab es Ausschreitungen.

Ein Fan des FC Zürich steht in Basel vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, bei einer Massenschlägerei am 1. Mai 2022 mehrere Personen teils schwer verletzt zu haben.

Das berichtet «20 Minuten» unter Berufung auf die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt. Die Auseinandersetzung fand vor dem Fussballspiel zwischen dem FC Basel und dem FC Zürich statt.

Von den gewaltsamen Zusammenstössen zwischen den Fangruppen existieren Videoaufnahmen. Der heute 26-jährige Angeklagte muss sich wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Raufhandel und Landfriedensbruch verantworten.

Laut Anklage reiste der Beschuldigte mit anderen Zürcher Fans nach Basel, um das Spiel im St. Jakob-Park zu sehen. Nach ihrer Ankunft kam es zum Eklat: Eine Gruppe von Basler Fans blockierte einen Notausgang und forderte die Zürcher zur Konfrontation auf.

Rund 100 Zürcher Anhänger, darunter der Angeklagte, folgten diesem Aufruf – es kam zu einer brutalen Schlägerei. Einige Basler Fans wurden überrannt und am Boden liegend weiter attackiert.

Schwere Vorwürfe gegen den Angeklagten

Der Beschuldigte soll mehrere schwere Körperverletzungen begangen haben. Er soll einen Basler Fan gepackt und mehrfach gegen den Kopf geschlagen haben. Zudem wird ihm vorgeworfen, weitere am Boden liegende Fans brutal getreten zu haben.

Trotz Versuchen anderer Zürcher Fans, ihn zurückzuhalten, setzte der Beschuldigte seine gewalttätigen Aktionen fort. Er nahm dabei in Kauf, dass seine Opfer lebensgefährliche Verletzungen erleiden könnten. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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